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Was ist das Urteil über die Verwendung eines Zahn-Bleaching-Sets tagsüber im Ramadan, mit dem Wissen, dass es eine Substanz ist, die auf die Zähne aufgetragen wird, um diese heller zu machen, wobei diese stundenlag auf den Zähnen bleibt. Ist das Auftragen dieser Substanz erlaubt?
Alles Lob gebührt Allah..
Das Zahn-Bleaching-Set beinhaltet Kronen (Aufsätze) für die Zähne, worin sich eine Substanz zum Aufhellen der Zähne befindet. Diese Kronen werden auf die Zähne gesetzt und verbleiben darauf für eine gewisse Zeit.
Der Einfluss dieser Kronen auf die Gültigkeit des Fastens hängt davon ab, ob die Substanz aus diesen Kronen in den Mund entweicht oder nicht.
Erste Möglichkeit:
Die Kronen liegen eng an den Zähnen und dem Zahnfleisch, so dass nichts von der Substanz in den Mund gelangt, oder falls etwas hinausgelangt, der Fastende in der Lage ist dies auszuspucken. In dieser Situation hat die Verwendung dieses Sets keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Fastens, weil es kein Faktor vorhanden ist, der das Fasten brechen würde.
Zweite Möglichkeit:
Die Substanz fließt hinaus und wird vom Fastenden geschluckt. In diesem Fall ist es dem Fastenden nicht erlaubt, dies zu verwenden.
Schaykh Ibn Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: Was das Verwenden von Zahnpasta anbelangt, so gibt es lediglich zwei Möglichkeiten:
Erste Möglichkeit: Die Zahnpasta ist sh erstark und kann in den Magen gelangen, wobei die Person nicht in der Lage ist dies zu kontrollieren. Hierbei ist es ihm verboten, und er darf diese nicht verwenden, weil dies sein Fasten ungültig macht. Und alles, was zum Verbotenen führt ist verboten.
In der Überlieferung von Laqit Ibn Saburah, sagte der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu ihm: „Spüle deine Nase richtig aus, es sei denn, dass du am Fasten bist.“
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat hierbei eine Ausnahme, was das gründliche Ausspülen der Nase (bei der Gebetswaschung) anbelangt, gemacht. Denn wenn die Person gründlich ihre Nase ausspült, während sie am Fasten ist, könnte das Wasser in den Rachen gelangen und somit sein Fasten ungültig machen.
Wir sagen daher, dass wenn die Zahnpasta sehr stark ist und in den Magen gelangen könnte, so ist es nicht erlaubt sie in dieser Situation zu benutzen, oder es wäre mindestens verpönt (makruh).
Zweite Möglichkeit: Wenn die Zahnpasta nicht stark ist, und es verhindert werden kann, dass sie den Magen erreicht, so spricht nichts dagegen, diese zu verwenden, weil das Innere des Mundes unter die gleiche Regel fällt wie die Außenseite. Denn eine Person kann ihren Mund mit Wasser ausspülen, was das Fasten nicht beeinflusst. Wenn das, was innerhalb des Mundes ist unter die gleiche Regel fallen würde wie das, was sich im Körper befindet, so wäre es nicht erlaubt, dass man seinen Mund ausspült.“ Zitat aus „Majmu Fatawa Asch-Schaykh Ibn Uthaimin“ (16/351)
Und Allah weiß es am besten.