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Er stellt handgemachte Grußkarten her und verkauft sie. Ist ihm das erlaubt?

17-12-2018

Frage 65943

Ich stelle hobbymäßig handgefertigte Grußkarten (für Festtage) her, als Hobby und als eine zusätzliche Verdienstquelle. Ich würde gerne wissen, ob es eine Neuerung (Bidˈah) ist, das zu tun? Mir wurde gesagt, dass alles erlaubt ist, solange es nicht ausdrücklich verboten wurde. Ich muss unbedingt erfahren, ob das, was ich tue, falsch oder richtig ist!

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es stimmt. Die Grundlage bezüglich der Dinge (Transaktionen) ist, dass sie gestattet und erlaubt sind. Und es ist nicht erlaubt etwas als verboten (haram) zu erklären, außer mit einem Beweis. Das Urteil bezüglich der Grußkarten, die du herstellst, unterscheidet sich mit der Verschiedenheit dieser hergestellten Karten. Wenn diese Grußkarten die Gratulation zu Festtagen der Nichtmuslime beinhalten, wie Weihnachten – oder Gratulation zu erfundenen Festen, wie das Feiern des Geburtstags des Propheten (Mawlid), das Feiern der Nacht- und Himmelsreise (Al-Isra Wa-l-Miˈraj), oder zu Festen, die Nachahmung der Nichtmuslime (Kuffar) beinhalten, wie den Nationalfeiertag und den Geburtstag, so ist weder die Herstellung noch der Verkauf solcher Karten erlaubt. Und es ist ebenso niemandem erlaubt, sie von dir zu kaufen, weil sich darin die Bestätigung dieser Feste widerspiegelt, die von der islamischen Gesetzgebung abweichen, und weil darin die Unterstützung zur Sünde und Feindschaft liegt.

Und wenn es islamrechtliche Feiertage sind, wobei es nur zwei davon gibt, das Fest des Fastenbrechens (ˈId Al-Fitr) und das Opferfest (ˈId Al-Adha), so ist es erlaubt dafür Grußkarten herzustellen und zu verkaufen, solange sie islamrechtlich legitime und erlaubte Formeln enthalten, wie „Taqabbalallahu minna wa minkum“ und Ähnliches.

In der Antwort auf die Frage Nr. (947) wurde bereits über das Verbot (Tahrim) der Gratulation von Nichtmuslimen zu ihren Feiertagen (Festen) gesprochen, und in der Antwort auf die Frage Nr. (50074) beinhaltet die Erläuterung der Gelehrten des „Ständigen Komitees für Rechtsfragen“ bezüglich der Teilnahme an den Feierlichkeiten des Millenniums, in welcher dargestellt wurde, dass es nicht erlaubt ist den Nichtmuslimen bei ihren Festen zu helfen, worunter die Gelehrten auch die Herstellung von Kleidung, Gegenständen und Grußkarten, angeführt haben.

In den Antworten auf die Fragen Nr. (49014), (49021) und (36442) findest du die Erlaubnis des Beglückwünschens zu den islamrechtlichen Festtagen.

Und Allah weiß es am besten.

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