Glückwünsche zum Fest (ʿId) im Islam

Frage 49021

Was ist das Urteil über Glückwünsche zum Fest? Und was ist das Urteil über Händeschütteln und Umarmen nach dem Festgebet?

Zusammengefasste Antwort

Das Beglückwünschen zum Fest im Islam ist erlaubt, und es gibt dafür keine spezielle festgelegte Glückwunschformel. Vielmehr ist das, woran sich die Menschen gewöhnt haben, erlaubt, solange es keine Sünde ist. Denn es ist von den Gefährten - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - überliefert, dass sie sich zum Fest gegenseitig beglückwünschten, indem sie sagten: „Möge Allah von uns und von euch annehmen.“

Und es ist kein Problem, nach dem Festgebet die Hände zu schütteln, sich zu umarmen und einander zu beglückwünschen, weil die Menschen dies nicht in der Absicht des Gottesdienstes oder der Annäherung an Allah - erhaben und mächtig ist Er - tun, sondern sie tun es aus Gewohnheit sowie aus Höflichkeit und Respekt. Und solange es sich um eine Gewohnheit handelt, zu der die Schariah kein Verbot ausgesprochen hat, ist das Grundprinzip dabei die Erlaubnis.

Verwandte Themen

Inhalt der Antwort

Das Urteil über Glückwünsche zum Fest (ʿId)

Es ist von den Gefährten - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - überliefert, dass sie sich zum Fest gegenseitig beglückwünschten, indem sie sagten: „Möge Allah von uns und von euch annehmen.“

Über Jubayr Ibn Nufayr wird berichtet, (dass) er sagte: „Die Gefährten des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihn - pflegten, wenn sie sich am Festtag trafen, zueinander zu sagen: Taqabbala Allahu minna wa minkum (Möge Allah von uns und von euch annehmen).“ Al-Hafiẓ sagte: Seine Überlieferungskette ist gut (ḥasan).

Und Imam Ahmad - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Es ist kein Problem, dass ein Mann am Festtag zu einem anderen Mann sagt: Möge Allah von uns und von euch annehmen.“ Überliefert von Ibn Qudamah in Al-Mughni.

Und Shaykh Al-Islam Ibn Taymiyyah wurde in Al-Fatawa Al-Kubra (2/228) gefragt: „Hat das Beglückwünschen zum Fest und das, was die Menschen üblicherweise sagen wie: ʿIduka mubarak (Gesegnet sei dein Fest) und Ähnliches, eine Grundlage in der islamischen Gesetzgebung (Shariʿah) oder nicht? Und wenn es eine Grundlage in der Shariʿah hat, was soll dann gesagt werden?“

Er antwortete: „Was das Beglückwünschen am Festtag betrifft, dass manche zu anderen sagen, wenn sie ihnen nach dem Festgebet begegnen: Möge Allah von uns und von euch annehmen, Allah lasse es euch wiederkehren und Ähnliches – so ist dies von einer Gruppe der Gefährten überliefert, dass sie es taten, und die Imame wie Ahmad und andere haben es erlaubt. Jedoch sagte Aḥmad: Ich beginne niemanden damit; wenn aber jemand damit beginnt, antworte ich ihm. Und dies deshalb, weil das Erwidern eines Grußes verpflichtend ist. Das Beginnen mit dem Beglückwünschen jedoch ist keine angeordnete Sunnah, und ebenso wenig ist es etwas Verbotenes. Wer es also tut, der hat dafür ein Vorbild, und wer es unterlässt, der hat ebenfalls ein Vorbild. Und Allah weiß es am besten.“ Ende des Zitats.

Und Shaykh Ibn ʿUthaymin wurde gefragt:„ Was ist das Urteil über das Beglückwünschen zum Fest? Und gibt es dafür eine bestimmte Formel?“

Er antwortete: „Das Beglückwünschen zum Fest ist erlaubt, und es gibt keine spezielle festgelegte Glückwunschformel. Vielmehr ist das, was die Menschen gewohnt sind, erlaubt, solange es keine Sünde ist.“ Ende des Zitats.

Er sagte außerdem: „Das Beglückwünschen zum Fest ist von einigen Gefährten - möge Allah mit ihnen zufrieden sein - praktiziert worden. Selbst wenn man annimmt, dass es nicht praktiziert worden wäre, so gehört es heute zu den alltäglichen Angelegenheiten, an die sich die Menschen gewöhnt haben: Sie beglückwünschen einander zum Erreichen des Festes sowie zum Vollenden des Fastens und des Nachtgebets.“ Ende des Zitats.

Das Urteil über Händeschütteln, Umarmen und Beglückwünschen nach dem Festgebet

Und er - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde gefragt: „Was ist das Urteil über Händeschütteln, Umarmen und Beglückwünschen nach dem Festgebet?“

Er antwortete: „Diese Dinge sind unbedenklich, denn die Menschen tun dies nicht in der Absicht des Gottesdienstes oder der Annäherung an Allah - erhaben und mächtig ist Er -, sondern sie tun es aus Gewohnheit sowie aus Höflichkeit und Respekt. Und solange es sich um eine Gewohnheit handelt, zu der die Shariʿah kein Verbot ausgesprochen hat, ist das Grundprinzip dabei die Erlaubnis.“ Ende des Zitats. „Majmuʿ Fatawa Ibn ʿUthaymin“, 16/208–210)

Und Allah weiß es am besten.

Referenz

Gebete der beiden Feste

Quelle

Islam Q&A

Previous
Das Nächste
answer

Verwandte Themen

at email

Teilnahme an Email-Versand

Nimm am Email-Verteiler teil, damit du auf dem Laufenden bleibst

phone

App von Islam Q&A

Schneller Zugriff auf Inhalte und die Möglichkeit zur Offline-Navigation

download iosdownload android