Die Ganzkörperwaschung wegen Janabah ist beim Essen nicht verpflichtend. Vielmehr ist es für ihn empfohlen, die Gebetswaschung zu vollziehen, wenn er essen möchte. Dies ist eine Angelegenheit, über die unter den Gelehrten Konsens besteht.
Der Beleg dafür ist der Hadith von 'Aishah - möge Allah mit ihr zufrieden sein -, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - „wenn er essen oder schlafen wollte und sich im Zustand der Janabah befand, die Gebetswaschung vollzog.“ Überliefert bei Muslim (Al-Hayd/461).
Shaykh Ibn 'Uthaymin sagte in „Ash-Sharh Al-Mumti'“: „Was mir ersichtlich ist, ist, dass derjenige im Zustand der Janabah nicht schläft, außer mit einer Gebetswaschung, und dies ist auf die Empfehlung bezogen. Ebenso verhält es sich mit dem Essen und Trinken. Einige Gelehrte sagten: Es ist für ihn nicht verpönt, im Zustand der Janabah ohne Gebetswaschung zu essen und zu trinken.“