Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Wenn man den rechten Fuß wäscht und diesen trocknet und dann erst den linken Fuß, unterbricht man dann dadurch die Vorgabe, dass die Gebetswaschung direkt aufeinanderfolgend vollzogen werden muss?

Frage

Wie ist das Urteil, wenn ich die Gebetswaschung vollziehe, meinen rechten Fuß wasche, ihn dann mit einem Stück Stoff, das neben mir liegt, trockne und dann erst meinen anderen Fuß wasche? Fällt dabei in meiner Gebetswaschung das direkte Aufeinanderfolgen der jeweiligen Waschungen aus?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Definition von "Al-Mawalah" (Kontinuität) im Zusammenhang mit der Gebetswaschung besteht darin, dass das Waschen eines Körperteils nicht verzögert wird, bis der zuvor gewaschene Teil in einer moderaten Zeit trocknet. Wenn jedoch nicht genug Zeit vergangen ist, die normalerweise zum Trocknen benötigt wird, dann wird beachtet, dass nicht zu viel Zeit vergeht.

Einige Gelehrte definieren "Al-Mawalāh" als das Prinzip, dass zwischen dem Waschen der Körperteile kein, nach Brauch, langer zeitlicher Abstand liegt, ohne jedoch dies an die Zeit des Trocknens zu binden.

Ibn Qudamah sagte in "Al-Mughni" (1/181): "Die erforderliche Mawalāh besteht darin, dass das Waschen eines Körperteils nicht verzögert wird, bis ein moderater Zeitraum vergeht, in dem der zuvor gewaschene Körperteil normalerweise trocknet, da es vorkommen kann, dass sich die Trocknungszeit je nach Situation unterscheidet."

In "Kashaf al-Qina" (1/105) steht: "Al-Mawalāh bedeutet Kontinuität, und hier bedeutet es, dass das Waschen eines Körperteils nicht verzögert wird, bis der zuvor gewaschene Teil in einer moderaten Zeit trocknet, die weder zu heiß noch zu kalt ist. Dies bedeutet, dass das Waschen der Hände nicht verzögert werden sollte, bis das Gesicht trocknet, das Abwischen des Kopfes nicht verzögert werden sollte, bis die Hände trocknen, und das Waschen der Füße nicht verzögert werden sollte, bis der Kopf trocknet, wenn er bereits gewaschen wurde. Es ist bekannt, dass es keinen Einfluss hat, wenn jemand das Abwischen des Kopfes verzögert, bis das Gesicht trocknet, ohne dass die Hände trocken sind."

Daher ist die Gebetswaschung gültig, wenn jemand seinen rechten Fuß wäscht, ihn trocknet und dann den linken Fuß wäscht, ohne dass in der Regel genug Zeit vergangen ist, um das Trocknen zu ermöglichen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A