Alles Lob gebührt Allah..
Ja, es ist ihm erlaubt, das, was er nachzufasten hat, an getrennten Tagen nachzuholen, aufgrund der Aussage des Erhabenen: „…wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)…“ (Al-Baqarah 2:185)
Dabei hat Allah, erhaben ist Er, es nicht zur Bedingung gemacht, dass diese Tage aufeinander nachgeholt werden müssen. Und bei Allah liegt die Gewährung des Erfolgs.
Frieden und Segen auf unserem Propheten Muhammed, seiner Familie und seinen Gefährten.“
Zitat aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah Lil-Buhuthi Al-Ilmiyyati wal-Ifta“ (10/346)