Es ist erlaubt, die 'Umrah zu jeder Zeit des Jahres zu verrichten

Frage 109313

Ist es erlaubt, die 'Umrah zu jeder Zeit des Jahres zu verrichten, oder darf sie nur in den Hajj-Monaten verrichtet werden?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

„Es ist erlaubt, die 'Umrah an allen Tagen des Jahres zu verrichten, auch in den Hajj-Monaten. Wenn jemand die 'Umrah in den Hajj-Monaten verrichtet und danach im selben Jahr die Hajj vollzieht, dann gilt er als Mutamatti' (jemand, der die 'Umrah vor der Hajj verrichtet und anschließend die Hajj vollzieht).

Wenn er die 'Umrah zusammen mit seiner Hajj verrichtet, dann ist er ein Qarin (jemand, der Hajj und 'Umrah miteinander verbindet).

Sowohl der Mutamatti' als auch der Qarin müssen ein Opfertier darbringen, das als Udhiyah (Opfergabe) ausreichend ist, sofern sie nicht zu den Bewohnern der Umgebung der Heiligen Moschee gehören. Wenn der Pilger die 'Umrah im Monat Dhul-Hijjah nach den Taschriq-Tagen verrichtet, dann ist dies erlaubt, und es ist kein Opfertier für ihn vorgeschrieben.

Und Allah gewährt den Erfolg. Möge Allah unseren Propheten Muhammad, seine Familie und seine Gefährten segnen und ihnen Frieden schenken.“

Ende des Zitats.

Die Ständige Kommission für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten: 'Abdul-'Aziz Ibn Baz, 'Abdur-Razzaq 'Afifi, 'Abdullah Ibn Ghudayyan „Fatawa der Ständigen Kommission“ (11/316).

Referenz

Hajj und Umra

Quelle

Islam Q&A

at email

Teilnahme an Email-Versand

Nimm am Email-Verteiler teil, damit du auf dem Laufenden bleibst

phone

App von Islam Q&A

Schneller Zugriff auf Inhalte und die Möglichkeit zur Offline-Navigation

download iosdownload android