Wenn ein Muslim einem verstorbenen Verwandten nützen möchte, kann er für ihn Almosen geben und dabei die Absicht fassen, dass der Lohn dieser Spende den Verstorbenen erreicht.
Der Beweis dafür ist der Hadith von Aishah - möge Allah mit ihr zufrieden sein-: Ein Mann sagte zum Propheten - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm -: „Meine Mutter ist plötzlich verstorben. Ich glaube, wenn sie hätte sprechen können, hätte sie Almosen gegeben. Erhält sie Lohn, wenn ich für sie Almosen gebe?“ Er sagte: „Ja.“ Überliefert von al-Bukhari (1388) und Muslim (1004).
Es ist bekannt, dass das Füttern von Vögeln und Tieren zu den Almosen gehört, für die einem Muslim Lohn geschrieben wird. Anas Ibn Malik - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - sagte: „Kein Muslim pflanzt einen Baum oder sät etwas aus, von dem dann ein Vogel, ein Mensch oder ein Tier frisst, ohne dass ihm dies als Almosen angerechnet wird.“ Überliefert von Al-Bukhari (2320) und Muslim (1553).
Allerdings ist es vorrangiger, besser, lohnbringender und nützlicher, die Almosen den armen und bedürftigen Muslimen zu geben, die heute in vielen Teilen der Welt leben. Die Vögel und Tiere werden ihre Versorgung finden, die Allah ihnen bestimmt hat.
Was die Beschränkung des Friedhofsbesuchs auf den Freitag betrifft, so wurde bereits in der Antwort auf Frage Nr. 12322 darauf hingewiesen, dass dies eine Neuerung ist.
Shaykh Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde nach dem Urteil gefragt, den Freitag speziell für den Friedhofsbesuch auszuwählen.
Er antwortete: „Dafür gibt es keine Grundlage. Vorgeschrieben ist es, die Gräber zu jeder Zeit zu besuchen, die dem Besucher möglich ist, ob bei Nacht oder am Tag. Die Festlegung auf einen bestimmten Tag oder eine bestimmte Nacht ist jedoch eine Neuerung, für die es keine Grundlage gibt. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - sagte: ‚Wer in dieser unserer Angelegenheit etwas Neues einführt, was nicht dazu gehört, dessen Tat wird zurückgewiesen.‘ Dieser Hadith ist übereinstimmend als authentisch überliefert.
Außerdem sagte er: ‚Wer eine Handlung verrichtet, die nicht unserer Angelegenheit entspricht, dessen Handlung wird zurückgewiesen.‘ Überliefert von Muslim in seinem Sahih von Aishah - möge Allah mit ihr zufrieden sein-.“ Ende des Zitats aus Majmu Fatawa Ibn Baz (13/336).
Man sollte außerdem wissen, dass der Nutzen für den Verstorbenen nicht auf das Füttern von Vögeln oder das Geben von Geldspenden beschränkt ist. Es gibt weitere Dinge, die dem Verstorbenen nützen. Das Beste und Nützlichste davon ist das Bittgebet für ihn.
Und Allah weiß es am besten.