Alles Lob gebührt Allah..
Wenn man das Fasten aufgrund einer Entschuldigung unterlassen hat, wie Krankheit, Reise oder Menstruation – auf die Frau bezogen – so muss man dies nach dem Ramadan nachholen. Demnach soll man die Anzahl der Tage nachfasten, in denen man das Fasten gebrochen hat, da Allah, erhaben sei Er, sagte:
„Wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll) eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“
[Al-Baqara 2:185]
‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte:
„Wir wurden von ihr (der Menstruation) befallen, woraufhin uns angeordnet wurde das Fasten nachzuholen, jedoch wurde uns nicht angeordnet das Gebet nachzuholen.“ Überliefert von Al-Bukhari (321) und Muslim (335).
Die Zeit des Nachholens zieht sich hinaus bis zum Eintritt des nächsten Ramadan. Somit darf man alles in dieser gesamten Zeit nachholen, egal ob hintereinander oder vereinzelnd.
Es ist aber nicht erlaubt das Nachholen bis zum Ende des nächsten Ramadan hinauszuzögern, außer durch einen Entschuldigungsgrund.
Siehe die Antwort der Frage Nr. 26865.
Wenn man aber das Fasten absichtlich, ohne Entschuldigung, unterlässt, so gibt es dafür zwei Situationen:
Erstens:
Dass man nachts beschließt nicht zu fasten. Von diesem ist das Nachholen ungültig, da das Fasten ein zeitbegrenzter Gottesdienst ist. Wer diesen absichtlich unterlässt, von dem wird dies nach seiner Zeit nicht angenommen, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Wer etwas tut, was unserer Angelegenheit nicht entspricht, so wird es abgewiesen.“ Überliefert von Al-Bukhari (2697) und Muslim (1718).
Zweitens:
Das man nachts die Absicht fasst zu fasten, den Tag auch fastend beginnt, aber dann tagsüber das Fasten, ohne Entschuldigung, ungültig macht. Dieser muss diesen Tag nachholen, denn damit zu beginnen macht dies so, als wäre es ein Schwur/Eid, den man dann nachholen muss. Deshalb befahl der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, denjenigen, der tagsüber im Ramadan Geschlechtsverkehr hatte, dass er diesen Tag nachholen soll. So sagte er:
„Faste einen Tag an dessen Stelle.“
Überliefert von Ibn Maja (1671) und Al-Albaani stufte dies in „Sahih Sunan Ibn Maja“ als authentisch ein.
Und wenn man sein Fasten tagsüber, ohne Entschuldigung, mit dem Geschlechtsverkehr verdirbt/ungültig macht, so muss man diesen Tag nachfasten und dazu noch die Sühne (Kaffaara) begleichen.
Um die Kaffaara und ihre Regeln zu kennen, siehe die Antwort der Frage Nr. 49614.
Und derjenige, der sein Fasten ohne Entschuldigung ungültig macht, der soll zu Allah, erhaben sei Er, reuig zurückkehren, diese Tat bereuen, beschließen dies nicht mehr zu wiederholen und die guten Taten vermehren, ob durch freiwilliges Fasten oder etwas anderes. Denn Allah, erhaben sei Er, sagte:
„Und ich bin wahrlich Allvergebend für denjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt.“
[Taha 20:82]
Und Allah weiß es am besten.