Alles Lob gebührt Allah..
Die Wimpern müssen vom Wasser, bei der Gebets- und Ganzkörperwaschung, berührt werden, da sie zum Gesicht gehören, das gewaschen werden muss. Genauso verhält es sich mit den Augenbrauen, Wangen, dem Schnurrbart und Bart.
In „Ar-Raud Al-Murbi'“ (S. 7) steht: „Er muss alles waschen, was auf dem Gesicht ist, an leichten Haaren, die auf der Haut wachsen, wie Wimpern, den Schnurrbart und das Unterlippenbärtchen. Denn sie gehören zum Gesicht.“ (Zusammengefasst)
Siehe auch: „Al-Majmu'“ (1/376) und „Mawahib Al-Jalil“ (1/185).
Darauf basierend: Wenn die Schicht das Wasser nicht daran hindert die Haare zu erreichen, dann ist die Gebetswaschung gültig. Wenn sie dies jedoch tut, dann muss sie erst entfernt werden, bevor die Gebets- oder Ganzkörperwaschung vollzogen wird, denn zur Bedingung für die Gültigkeit der Gebets- oder Ganzkörperwaschung gehört, dass alles entfernt werden muss, was das Wasser daran hindert die gewaschene Stelle zu erreichen.
An-Nawawi sagte in „Al-Majmu'“ (1/492): „Wenn auf einigen Körperteilen Wachs, Teig, Henna etc. ist und das Wasser daran hindert einen Teil des Körperteils zu erreichen, dann ist die Reinigung ungültig, egal ob man dies oft oder selten gemacht hat.“
Und Allah weiß es am besten.