Alles Lob gebührt Allah..
„Es besteht kein Problem darin, wenn es nötig ist. Wenn man es jedoch bis in die Nacht hinaufschieben kann, dann ist dies sicherer.“
Der geehrte Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein-
Aus „Majmu' Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (15/264).
Im Beschluss des „Islamischen Fiqh-Gremiums“ steht: „Folgende Angelegenheiten gehören nicht zu den Dingen, die das Fasten brechen: Augentropfen, Ohrentropfen, Ohrspülungen und Nasentropfen oder Nasenspray, wenn nichts verschluckt wird, was in den Hals gelangt.“
Aus „Majallah Al-Majma'“ (10/2/454).
Und Allah weiß es am besten.