Freitag 3 Rajab 1446 - 3 Januar 2025
German

Was soll man tun, wenn die Kleidung mit Unreinheit (Najasa) befleckt wird?

Frage

Was ist das Urteil, wenn einige Tropfen Urin auf die Unterhose gelangen, sei es beim normalen Urinieren oder beim schnellen Urinieren?

  1. Ist die rituelle Ganzkörperwaschung (arab. Ghusl) notwendig, um sich zu reinigen?
  2. Muss der Muslim die gesamte Unterhose waschen, sie wechseln (jedes Mal, wenn es passiert) oder reicht es aus, die Stelle zu waschen, die vom Urin getroffen wurde?
  3. Und wie soll der Muslim beten, wenn seine Unterhose vom Urin getroffen wurde? Ist das Gebet gültig, wenn er in diesem Zustand betet?
  4. Was ist das Urteil, wenn der Muslim daran zweifelt, dass er einige Stellen, die vom Urin betroffen sind, nicht gewaschen hat? Beeinflusst das das Gebet und die Reinheit?
  5. Muss derjenige, der gebetet hat, während er daran zweifelte, ob er einige Stellen nicht gewaschen hat, sein Gebet wiederholen? Darf er in diesem Zustand den Quran lesen und ihn berühren?
  6. Was sind die Angelegenheiten, die in diesem Zustand verboten sind zu tun?

Ich bitte um ein klares Rechtsgutachten (arab. Fatwa) zur Beseitigung meiner Zweifel.

Zusammengefasste Antwort

  1. Der Muslim muss Unreinheiten vermeiden und sich nach bestem Ermessen davor schützen.
  2. Das Berühren der Kleidung des Menschen mit Unreinheiten erfordert keine rituelle Ganzkörperwaschung.
  3. Das Entfernen von Unreinheiten erfolgt durch Waschen, bis die Spuren der Unreinheit verschwunden sind.
  4. Die Reinigung von Unreinheiten ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets, und wenn man diese nicht entfernt, ist das Gebet ungültig.
  5. Wenn die Kleidung einer Person von Urintropfen getroffen wird, muss die betroffene Stelle gewaschen werden, bis man fest davon ausgeht, dass die Unreinheit entfernt wurde. Was (danach) verbleibt und nicht gewaschen wurde, fällt unter die geringfügige Unreinheit, die verziehen wird.
  6. Wenn jemand zweifelt, ob er die Unreinheit entfernt hat oder nicht, sollte er von der Gewissheit ausgehen, nämlich dass die Unreinheit nicht entfernt wurde. Ebenso gilt (dies) im umgekehrten Fall: Wenn man sicher ist, dass man rein ist, hierauf aber zweifelt, ob die Kleidung mit Unreinheit in Berührung gekommen ist, gilt die ursprüngliche Reinheit, da diese sicher ist.
  7. Wenn jemand die Unreinheit seiner Kleidung erst nach dem Gebet bemerkt, ist das Gebet dennoch gültig.
  8. Das Einzige, was einer Person nicht erlaubt ist, wenn ihre Kleidung unrein ist, ist das Gebet. Andere Handlungen, wie das Lesen des Qurans und Ähnliches, sind jedoch nicht verboten.

Alles Lob gebührt Allah..

Die Pflicht, sich vor Unreinheiten zu schützen

Der Muslim muss Unreinheiten (arab. Najasa) vermeiden und sich nach bestem Ermessen davor schützen. Ibn Abbas berichtete: „Der Gesandte Allahs – Allahs Frieden und Segen auf ihm – ging an zwei Gräbern vorbei und sagte: ‘Wahrlich, sie werden bestraft, und sie werden nicht für etwas Großes bestraft. Einer von ihnen ging umher und pflegte üble Nachrede (unter den Menschen) zu verbreiten, und der andere pflegte sich nicht (vor der Öffentlichkeit) abzuschirmen während des Urinierens.’ In einer anderen Überlieferung heißt es: ‘Und der andere pflegte sich (während) dem Urinieren nicht (vor anderen) zu schützen.’” Überliefert von Muslim (At-Tahara/439).

Macht die Unreinheit der Kleidung die rituelle Ganzkörperwaschung verpflichtend?

  1. Das Berühren der Kleidung eines Menschen mit Unreinheit erfordert keine Ganzkörperwaschung, da Unreinheit weder die Gebetswaschung (arab. Wudu) noch die Ganzkörperwaschung (arab. Ghusl) ungültig macht. Die Ganzkörperwaschung ist nur für den Zustand der großen rituellen Unreinheit (arab. Hadath Akbar) und die Gebetswaschung für den Zustand der kleinen rituellen Unreinheit (arab. Hadath Asghar) erforderlich und Unreinheit (arab. Najsa) (an sich) zählt nicht als Zustand ritueller Unreinheit. Wenn nun eine Person rein ist und ihre Kleidung von Unreinheit getroffen wird, gilt er nicht als rituell unrein, sondern ist lediglich verpflichtet, die Unreinheit zu entfernen.

Der Diener (Allahs) ist verpflichtet, Unreinheiten von seiner Kleidung zu entfernen, gemäß der Aussage Allahs, mächtig und majestätisch ist Er: „und deine Gewänder, die reinige” (Al-Muddathir:4). Ebenso sagte der Prophet – Allahs Frieden und Segen auf ihm – über Menstruationsblut, das die Kleidung trifft: ‘Sie soll es abkratzen, dann mit Wasser reiben und es besprenkeln, danach (kann sie) darin beten.’ Überliefert von Al-Bukhari (Al-Haid/297). Und wenn die mit Unreinheit betroffene Stelle ausgewrungen werden kann, muss sie ausgewrungen werden.

Wie erfolgt das Entfernen der Unreinheit?

  1. Das Entfernen von Unreinheit erfolgt durch Waschen, bis die Spuren der Unreinheit verschwunden sind. Wenn die Unreinheit die Kleidung trifft, ist es nur erforderlich, die betroffene Stelle der Kleidung zu waschen, und es ist nicht nötig, andere Stellen zu waschen. Ebenso ist es nicht verpflichtend, die Kleidung zu wechseln. Wenn jemand jedoch seine Kleidung wechseln möchte, ist das in Ordnung.

Das Urteil über das Gebet in Kleidung, die Unreinheit abbekommen hat

  1. Was das Urteil über das Gebet in Kleidung betrifft, die von Unreinheit betroffen ist, muss gewusst werden, dass die Reinigung von Unreinheiten eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets ist. Wenn man sich davon nicht reinigt, ist das Gebet ungültig, da man in einem Zustand der Unreinheit betet. Wer in einem solchen Zustand mit Unreinheit betet, betet auf eine Weise, die Allah und sein Gesandter nicht vorgeschrieben haben. Über den Propheten – Allahs Frieden und Segen auf ihm – ist bestätigt, dass er sagte: ‘Wer eine Handlung vollzieht, die nicht mit unserer Anordnung übereinstimmt, der wird zurückgewiesen.’

Die Zustände der Unreinheit, wenn sie die Kleidung trifft:

  1. Wenn jemand sicher ist, dass die Unreinheit einen bestimmten Bereich der Kleidung getroffen hat, muss dieser betroffene Bereich gewaschen werden.
  2. Wenn man stark vermutet, dass die Unreinheit einen bestimmten Bereich getroffen hat.
  3. Wenn jemand nur eine Vermutung hat, wo sich die Unreinheit befinden könnte, dann soll er im zweiten und dritten Fall sorgfältig nachforschen. Wenn er stark vermutet, dass es (die Kleidung) von der Unreinheit betroffen ist, soll er sie waschen. Siehe „Ash-Sharh Al-Mumti” von Ibn Uthaimin (2/221).

Das Urteil über geringfügige Unreinheit

Einige Gelehrte sagten: (Auch) über geringfügige Unreinheit wird grundsätzlich niemals Verzeihung gewährt.

Und einige sagten: Über geringfügige Unreinheiten wird Verzeihung gewährt, und dies ist die Rechtsschule von Abu Hanifa sowie die Wahl von Shaikh Al-Islam, insbesondere in Bezug auf Dinge, mit denen die Menschen häufig konfrontiert sind. Denn die Erschwernis, die damit verbunden ist, darauf zu achten und sich von ihnen zu reinigen, ist vorhanden, und Allah – erhaben ist Er – sagt: „und (Er hat) euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt (Al-Hajj:78). Die korrekte Ansicht ist (also) die von Abu Hanifa und Shaikh Al-Islam. Zu den geringfügigen Unreinheiten, für die Verzeihung gewährt wird, aufgrund der Schwierigkeit, sich davor zu schützen, gehört auch das gelegentliche Urinieren für den, der damit zu kämpfen hat, wobei er sich so gut wie möglich davor schützt. Siehe „Ash-Sharh Al-Mumti” von Ibn Uthaimin (1/382).

Was die Grenze des Geringfügigen betrifft, so ist entscheidend, was die durchschnittlichen Menschen als viel oder wenig erachten: Was sie als viel betrachten, ist viel, und was sie als wenig erachten, ist wenig.

Demzufolge wird gesagt: Der Grundsatz ist, dass wenn die Kleidung einer Person von Urintropfen betroffen wird, sie die betroffene Stelle so lange waschen soll, bis sie annimmt, dass die Unreinheit entfernt wurde. Was (danach) verbleibt und nicht gewaschen wurde, fällt unter die geringfügige Unreinheit, für die Verzeihung gewährt wird, wie zuvor erwähnt. Und Allah weiß es am besten.

Das Urteil darüber, wenn man die Unreinheit nicht bemerkte

(In Bezug auf die Situation), wenn jemand die Unreinheit nicht bemerkt, wurde Shaikh Ibn Baz gefragt, und er sagte:

„Wenn jemand die Unreinheit erst nach dem Ende des Gebets bemerkt, ist sein Gebet gültig. Denn als der Prophet – Allahs Frieden und Segen auf ihm – von Jibril während des Gebets informiert wurde, dass seine Sandalen unrein waren, zog er sie aus und wiederholte das Gebet nicht. Ebenso, wenn er von ihr (also der Unreinheit) vor dem Gebet wusste, es dann aber vergaß und darin betete, und sich erst nach dem Gebet daran erinnerte, (ist sein Gebet gültig), gemäß der Aussage Allahs, mächtig und majestätisch ist Er: „Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen…’” (Surah Al-Baqarah:286)

Wenn jemand während des Gebets zweifelt, ob sich Unreinheit auf seiner Kleidung befindet, darf er (sich vom Gebet) nicht abwenden, egal ob er Imam oder Einzelner ist, und er muss sein Gebet vervollständigen.” „Fatawa Shaikh Ibn Baz” (12/396-397).

Das Urteil über den Zweifel an der Entfernung der Unreinheit

  1. Die Angelegenheit des Zweifels an der Entfernung der Unreinheit: Wenn die Unreinheit seine Kleidung berührt hat, ist dies die Grundlage, die als sicher betrachtet wird, bis sie (die Unreinheit) entfernt wird. Wenn er nun zweifelt, ob er die Unreinheit entfernt hat oder nicht, geht er vom sicheren Zustand aus, nämlich dass die Unreinheit nicht entfernt wurde. Gegenteilig gilt dasselbe; wenn er sich sicher ist, dass er rein ist, dann aber zweifelt, ob seine Kleidung unrein geworden ist oder nicht, gilt der ursprüngliche Zustand der Reinheit, da dieser sicher ist.

Shaikh Ibn Uthaimin sagte: „Der Mensch ist mit seiner Kleidung grundsätzlich rein, solange er sich nicht sicher ist, dass Unreinheit seinen Körper oder seine Kleidung berührt hat. Dieses Prinzip wird durch die Aussage des Propheten – Allahs Frieden und Segen auf ihm – gestützt, als ein Mann ihm berichtete, dass er während des Gebets etwas spürt – gemeint ist die rituelle Unreinheit – so sagte er (der Propheten, Allahs Frieden und Segen auf ihm): ‘Er soll sich nicht eher (vom Gebet) entfernen, bis er ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnimmt.'”

Wenn sich jemand über diese Angelegenheit nicht sicher ist, bleibt der Grundsatz der Reinheit. Es kann zwar stark vermutet werden, dass die Kleidung mit Unreinheit befleckt ist, aber solange die Person sich nicht sicher ist, bleibt der Grundsatz (d.h. der ursprüngliche Zustand) der Reinheit bestehen.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Ibn Uthaimin” (11/107).

  1. Das Einzige, was einer Person nicht erlaubt ist, wenn sich Unreinheit auf ihrer Kleidung befindet, ist das Gebet. Selbst wenn sie von der rituellen Unreinheit (arab. Hadath) rein ist, sind andere Handlungen, wie das Lesen des Qurans und Ähnliches, nicht verboten.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A