Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
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Es ist erst erlaubt über die Ledersocken oder Socken zu streichen, wenn man sich in einem vollkommen reinen Zustand befindet

Frage

Was ist das Urteil über folgendes: Wenn eine Person die Gebetswaschung vollzieht, dann Socken anzieht, dann die Gebetswaschung verliert, die Socken für ein paar Sekunden auszieht, um etwas Creme auf die Füße aufzutragen und sie dann wieder anzieht. Muss sie dann ihre Füße wieder waschen, wenn sie die Gebetswaschung wiederholt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Streichen über Socken in der Gebetswaschung ist erst gültig, wenn man sie in einem reinen Zustand anzieht. Dies wird in der authentischen, prophetischen Sunnah bewiesen.

Al-Bukhary (206) und Muslim (274) überlieferten, dass Al-Mughirah Ibn Schu'bah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Ich war mit dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- auf Reisen, woraufhin ich herabgestiegen bin, um ihm die Ledersocken auszuziehen. Er sagte aber: „Lass sie, denn ich habe sie im reinen Zustand angezogen.“ Und dann strich er über sie.“

Im Wortlaut bei Abu Dawud (151) steht: „Lass sie, denn ich habe die Füße im reinen Zustand mit den Ledersocken angezogen.“

An-Nawawi sagte:
„Darin ist ein Beweis dafür, dass das Streichen über Ledersocken nur erlaubt ist, wenn man sich in einem vollkommen reinen Zustand befindet.“

Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (1/174):

„Wir kennen darüber, dass man erst im reinen Zustand sein soll, bevor man (über die Ledersocken) streicht, keine Meinungsverschiedenheit.“

Imam Malik -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Derjenige streicht darf über Ledersocken streichen, wenn seine Füße durch die Reinheit der Gebetswaschung rein sind. Was denjenigen angeht, der sie anzieht, wenn sie nicht durch dich Reinheit der Gebetswaschung rein sind, so darf dieser nicht über die Ledersocken streichen.“

Al-Muwatta (37/1).

Der Autor von „Al-Muntawa Scharh Al-Muwatta“ (1/78) sagte:
„Genauso verhält es sich, wenn sagt, dass man seine Ledersocken nach der Gebetswaschung anzieht, dann die Gebetswaschung verliert, sie dann auszieht und dann wieder anzieht. Bei diesem verschwindet das Urteil, dass er die Ledersocken im reinen Zustand angezogen hat, und er zählt als jemand, der sie im unreinen Zustand angezogen hat. Und sie (die Ledersocken) im reinen Zustand anzuziehen ist eine Bedingung für die Richtigkeit das Streichens über die Ledersocken.“

Demnach ist es demjenigen, der seine Socken auszieht und sie dann im unreinen Zustand wieder anzieht, nicht erlaubt über sie zu streichen. Vielmehr muss er die Füße bei der Gebetswaschung waschen. Und dass man sie für wenige Sekunden ausgezogen hat, verändert nichts am Urteil, da es auf diese Person zutrifft, dass sie die Socken im unreinen Zustand angezogen hat. Somit ist es ihr nicht erlaubt über sie zu streichen.

Und Allah weiß es am besten.

Für mehr Infos, siehe die Frage Nr. 9640.

Quelle: Islam Q&A