Alles Lob gebührt Allah..
„Wenn der Monat Ramadan beginnt, ist es für jeden rechenschaftspflichtigen, ansässigen (nicht reisenden) und gesunden Menschen obligatorisch zu fasten. Allah, erhaben Sei Er, sagte: "Wer also von euch in dem Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten)." al-Baqara 2:185
Das Fasten
ist also selbst in Zeiten starker Hitze verpflichtend, da das Fasten im Ramadan
eine der Säulen des Islams darstellt. Wenn jemand jedoch fastet und ihn
ein solch starker Durst überkommt, sodass er befürchtet dadurch sterben zu
können, so kann dieser das Fasten brechen, indem er ausreichend trinkt um
ihm am Leben zu halten, alsdann hält er sich zurück. Dann holt er das
Fasten diesen Tages zu einer anderen Zeit nach.
Und Allah weiß es am besten.
Und bei Allah liegt der Erfolg und Allahs Friede und Segen seien auf unserem
Propheten Mohammad und seiner Familie und seinen Gefährten.“
Ende des Zitats.
Lajnah ad-Daa'imah lil-Buhuth al-'ilmiyyah wa al-Iftaa'
Schaikh 'Abdul
Aziz ibn Baz, Schaikh Abdullah ibn Ghudayyan, Schaikh Salih al-Fawzan, Schaikh
'Abdul Aziz Aali asch-Schaikh, Schaikh Bakr Abu Zaid.