Es ist über den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert, dass er sagte: „Wenn das Leder gegerbt wird, dann ist es rein.“ Und er sagte: „Das Gerben des Leders eines verendeten Tieres ist seine Reinigung.“
Die Gelehrten sind darüber uneinig, ob dieser Ḥadith alle Lederarten umfasst oder ob er sich speziell auf die Häute von verendeten Tieren bezieht, die durch Schlachtung erlaubt wären.
Zweifellos ist das, was von den Häuten verendeter Tiere gegerbt wird, die durch Schlachtung erlaubt sind - wie Kamele und Rinder -, nach der zutreffendsten Meinung der Gelehrten in allem verwendbar.
Was jedoch das Leder des Schweins, des Hundes und Ähnliches betrifft, von dem, was nicht durch Schlachtung erlaubt ist, so besteht unter den Gelehrten Meinungsverschiedenheit darüber, ob es durch Gerbung rein wird. Vorsichtiger (und besser) ist es, seine Verwendung zu unterlassen, in Anwendung der Worte des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „Wer sich vor zweifelhaften Dingen hütet, der hat seine Religion und seine Ehre bewahrt“, und seiner Worte - Allahs Segen und Frieden auf ihm -: „Lass das, was dich zweifeln lässt, zugunsten dessen, was dich nicht zweifeln lässt.“