Zu den Pflichten der Gebetswaschung, ohne die sie nicht gültig ist, gehört: das Waschen der Hände von den Fingerspitzen bis zu den Ellbogen, einmal.
Und es ist empfohlen, sie dreimal zu waschen.
Mit „einmal“ ist gemeint, dass das Wasser die gesamte Hand erreicht, auf welche Weise auch immer. Wenn also das Wasser die ganze Hand von den Fingerspitzen bis zu den Ellbogen erreicht, dann hat man sie einmal gewaschen.
Wenn man das Wasser ein zweites Mal über die Hand gelangen lässt – von den Ellbogen bis zu den Fingerspitzen oder auf andere Weise -, dann ist es ein zweites Mal. Siehe: „Al-Fawakih Ad-Dawani“ (1/144).
Und Allah weiß es am besten.