Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Das Kürzen der Haare und Gesichtshaare bei Frauen

Frage

Ich schreibe eine Abhandlung über muslimische Frauen und möchte das Urteil über die Haare der muslimischen Frau wissen. Ist es der Muslima erlaubt ihre Haare schulterlang zu kürzen oder nicht? Wie ist das Urteil über Gesichtshaare? Ist es verboten sie zu entfernen oder nicht? Ich bitte um eine Antwort, sowie ich darum bitte, dass Sie Bittgebete um einen starken Glauben für mich bitten.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wir bitten Allah, den Gewalten, darum, dass Er dir deinen Glauben mehrt und dein Herz öffnet.

Deine Frage beinhaltet zwei Thematiken:

Erstens: Das Urteil über das Kürzen der Kopfhaare.

Der ehrenwerte Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wir kennen nichts, was gegen das Kürzen der Haare der Frau spricht. Verboten ist das Rasieren. Du darfst deine Kopfhaare nicht rasieren, sie jedoch zu kürzen, wenn sie zu lang oder zu viele sind, dagegen spricht nichts. Dies sollte jedoch auf gute Art und Weise, mit der du und dein Ehemann zufrieden sind, vollzogen werden. Du solltest dich mit ihm darauf einigen, ohne dass das Kürzen dabei einer nicht-muslimischen Frau ähnelt. Außerdem ist es umständlich lange Haare zu waschen und kämmen. Wenn sie viele sind und die Frau davon etwas kürzt, weil sie lang oder viele sind, dann ist es kein Problem. Und wenn es getan wird, weil das Kürzen die Haare schön macht und es sowohl ihr selbst als auch ihrem Ehemann gefällt, wüssten wir nicht, was dagegenspricht. Was aber die Komplettrasur betrifft, so ist diese nur durch einen nachvollziehbaren Grund oder Krankheit erlaubt. Und Allah verleiht den Erfolg.“ Aus „Fatawa Al-Mara Al-Muslima” (2/515).

In „Sahih Muslim“ wurde authentisch, über Abu Salama Ibn Abdirrahman, überliefert, der sagte: „Die Ehefrauen des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegten ihre Kopfhaare so weit zu kürzen, dass sie (immer noch) über die Ohren verliefen.“ (Al-Haid/320).

An-Nawawi sagte: „Das ist ein Beweis dafür, dass es den Frauen erlaubt ist ihre Haare zu kürzen.“

Die Frau muss sich jedoch davon fernhalten, wenn sie ihre Haare kürzt, den nicht-muslimischen und frevlerischen Frauen zu ähneln.

Schaikh Salih Al-Fauzan sagte: „Es ist der Frau nicht gestattet ihre hinteren Haare zu kürzen und die Seiten länger zu lassen, denn dadurch entstellt sie sich und spielt mit ihren Haaren, die zu ihrer Schönheit gehören. Außerdem ähnelt sie dadurch den nicht-muslimischen Frauen. Ebenso gilt dies bei verschiedenen Formen mit Namen von nicht-muslimischen Frauen und Tieren, wie der „Diana“-Schnitt, was der Name einer nicht-muslimischen Frau ist, oder der „Löwen“- oder „Mäuse“-Schnitt. Denn es ist verboten den Nicht-Muslimen und Tieren zu ähneln und dabei wird nur mit den Haaren der Frau, die zu ihrer Schönheit gehören, gespielt.“ Aus „Fatawa Al-Mara Al-Muslima“ (2/516, 517).

Zweitens: Das Entfernen der Gesichtshaare

Schaikh Muhammad As-Salih Al-Uthaimin sagte: “Was unübliche Haare betrifft, die an ungewöhnlichen Stellen wachsen, wie ein Schnurrbart bei der Frau oder Haare auf der Wange, so ist es kein Problem sie zu entfernen, da sie ungewöhnlich sind und die Frau entstellen.“ Aus „Fatawa Al-Mara Al-Muslima“ (2/536, 537).

Das Ständige Komitee wurde über das Entfernen der Gesichtshaare bei Frauen gefragt.

Antwort: „Es ist für die Frau kein Problem, wenn sie die Haare über der Oberlippe, Oberschenkel, Unterschenkel und Arme entfernt. Es gehört nicht zur verbotenen Haarentfernung (die im Hadith erwähnt wurde).“

Schaikh Abdul Aziz Ibn Baz, Abdurrazzaq Afifi, Abdullah Ibn Ghudayyan, Abdullah Ibn Quud.

Aus „Fatawa Al-Lajna Ad-Daima“ (5/194, 195).

Es wurde ebenso gefragt: „Wie ist das Urteil, wenn eine Frau ihre Körperhaare entfernt. Wenn es erlaubt ist, wer darf dies dann ausführen?“

Antwort: „Es ist erlaubt, bis auf die Augenbrauen und Kopfhaare. Es ist weder erlaubt sie zu entfernen noch auch nur ein kleines Stück der Augenbrauen durch Rasieren oder einer anderen Methode. Sie selbst, ihr Ehemann oder eine Verwandte dürfen es ausführen, innerhalb des Bereichs, den sie den jeweiligen Personen zeigen darf. Auch darf dies eine Frau machen, innerhalb der Bereiche, die sie ihr zeigen darf.“

Schaikh Abdul Aziz Ibn Baz, Abdurrazzaq Afifi, Abdullah Ibn Ghudayyan, Abdullah Ibn Quud.

Aus „Fatawa Al-Lajna Ad-Daima“ (5/194).

Die Haare der schweren Blöße (Al-Aura Al-Mughalladha; die Blöße im Slipbereich) und Oberschenkel dürfen weder eine Frau noch eine Verwandte sehen.

Sie darf nicht die Augenbrauen oder auch nur einen Teil davon entfernen, weder durch Rasur, das Kürzen, Haarentfernungsmittel etc. Denn das gehört zur verbotenen Haarentfernung, bei der der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- jene verfluchte, die dies begehen. Im Hadith ist mit der Haarentfernung jene gemeint, die ihre Augenbrauen oder einen Teil davon, entfernen, weil sie meint, es würde schön aussehen. Dasselbe Urteil bezieht sich auch auf jene, die dies bei sich machen lässt. Dies, da es zu Veränderung von Allahs Schöpfung gehört und der Satan hat sich verpflichtet dies dem Sohn Adams anzuordnen.“

Siehe auch „Al-Fatawa Al-Jamia Lil Mara Al-Muslima“ (3/877-879).

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid