Alles Lob gebührt Allah..
Schaikh ˈAbdul ˈAziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Wenn jemand Zahnschmerzen hat, darauf hin einen Zahnarzt aufsucht und dieser bei ihm eine Zahnreinigung vornimmt, eine Füllung macht oder einen Zahn zieht, hat dies Auswirkungen auf sein Fasten? Und wenn der Zahnarzt ihm eine Betäubungsspritze verabreicht, hat das dann Auswirkungen auf das Fasten?“
Er antwortete:
„Das was er erwähnte hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Fastens. Vielmehr wird darüber hinweggesehen (es wird vergeben). Er muss jedoch darauf achten nicht etwas von Medikamenten oder Blut zu verschlucken. Das Gleiche gilt für die Betäubungsspritze. Sie hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Fastens und fällt nicht unter die Kategorie des Essens und Trinkens… Die Grundlage ist die Gültigkeit und Unversehrtheit des Fastens.“
[Ende des Zitats aus „Ajwibah Muhimmah Tataˈallaqu bi Arkan Al-Islam“]
Und falls es dir möglich ich in der Nacht den Zahnarzt aufzusuchen, so hätte dieses Priorität.
Und Allah weiß es am besten.