Alles Lob gebührt Allah..
Istikhara ist ein Bittgebet, mit dem der Diener den Herrn -der Mächtige und Gewaltige- darum bittet, dass Er für ihn die bessere Angelegenheit auswählt. Das Bittgebet ist ein weites Kapitel in der islamischen Gesetzgebung und es ist dem Muslim erlaubt Allah -erhaben ist Er- darin um alles zu bitten. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- liebte Bittgebete, die viele Bedeutungen innehatten, jedoch nur aus wenigen Wörtern bestanden.
Wir sehen nichts, was es verbietet mehrere Angelegenheiten im Istikhara-Gebet zu erwähnen, nachdem man zwei Gebetseinheiten verrichtet hat. Hier hat man dann, durch die zwei Gebetseinheiten, alles getan, was gefordert wird. Danach soll man Bittgebete über das Anliegen sprechen. Jedoch ist es besser für jedes Anliegen ein extra Gebet und Bittgebet zu verrichten.
Schaikh 'Abdullah ibn Jibrin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Darf man für mehr als eine Sache ein einziges Istikhara-Gebet verrichten?“
Antwort: „Dies ist erlaubt. Das Gebet dafür wird zu einem Mittel für das Bittgebet danach. Somit besteht kein Problem darin nach dem Gebet um zwei oder mehr Anliegen zu bitten. So soll man dann im Bittgebet, nach der Einleitung, sagen: ‚O Allah, wenn die Sache Soundso und die Sache Soundso für mich gut sind, dann erleichtere sie mir‘.“ Aus „Fatawa fi Salah Al-Istikhara” (Frage Nr. 12).
Wir haben diese Frage unserem Schaikh 'Abdurrahman Ibn Al-Barrak -möge Allah ihn beschützen- gestellt. Er antwortete: „Er darf nach einem einzigen Gebet um mehrere Dinge bitten. So soll er sagen: ‚O Allah, wenn du weißt, dass das, das, das und das gut für mich sind‘.“
Und Allah weiß es am besten.