Alles Lob gebührt Allah..
Sie soll mit ihm verreisen und in ihrem Ihram-Zustand bleiben. Danach, wenn sie wieder rein geworden ist, sollen sie und er wieder in die heilige Stätte zurückkehren, denn es ist leicht zurückzukehren, ist nicht schwer und man braucht dafür kein Visum etc. Wenn sie aber Ausländerin ist und sie nur schwer zurückkehren kann, dann soll sie ihren Schambereich mit etwas so festbinden, dass kein Blut die Moschee berührt. Sie soll dann den Tawaf und Sa'i (der Lauf zwischen Safa und Marwa) vollziehen, ihre Haare kürzen und ihre 'Umrah auf derselben Reise beenden, denn hier wird ihr Tawaf zu einer Notwendigkeit (Darurah). Und gemäß der Grundregel, erlaubt die Notwendigkeit das Verbotene (Ad-Darurah tubihul Mahdhur).
Was den Abschieds-Tawaf (Tawaf Al-Wada') betrifft, so musst du diese nicht vollziehen, da die Menstruierende diesen nicht vollziehen muss, denn Ibn 'Abbas -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- überlieferte, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- den Menschen befahl, dass das letzte, was sie in Mekka tun müssen, der Tawaf um die Kaaba ist, jedoch hat er die menstruierende Frau davon freigestellt.
Und als der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- berichtete, dass Safiyah den Tawaf Al-Ifada vollzog, sagte er: „Dann soll sie gehen.“ Dies beweist, dass die menstruierende Frau von dem Abschieds-Tawaf freigestellt ist, den Tawaf Al-Ifada aber muss sie vollziehen.
Siehe auch die Fataw von Schaikh Muhammad Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- in der Abhandlung: „60 Fragen über die Menstruation“.