Alles Lob gebührt Allah..
Bezüglich dieser Thematik sind sich die Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- uneinig. So sind die Schafi'iten der Ansicht, dass die Zakah Al-Fitr an jene entrichtet werden kann, an denen die normale Zakah entrichtet wird. Siehe „Asna Al-Matalib“ (1/402).
Die Malikiten sind der Ansicht, dass die Zakah Al-Fitr nur an die Armen und Bedürftigen entrichtet werden darf. Diese Ansicht wählten Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah und Ibn Al-Qayyim aus, und unter den zeitgenössischen Gelehrten Ibn Baz, möge Allah mit allen barmherzig sein.
In „Haschiyah Ad-Dasuqi“ (1/508) steht: „Die Zakah Al-Fitr wird an jedem freien, bedürftigen Muslim entrichtet, der kein Haschimite (Angehöriger der Banu Haschim) ist. Und nicht an jene, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, Sklaven, die Verschuldeten, die sich Abmühenden oder einen Fremden, der dadurch nach Hause gelangt. Vielmehr nur an jene, die arm sind.“
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyha -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Diese Ansicht ist, im Bezug auf den Beweis, die stärkste.“ Aus „Majmu' Fatawa Schaikh Al-Islam“ (25/71).
Ibn Al-Qayyim sagte in „Zaad Al-Ma'ad“ (2/22): „Zu seiner -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Leitung gehört, dass diese Spende nur den Bedürftigen gilt. Er hat sie weder an diese acht Kategorien entrichtet noch dies angeordnet. Und weder einer seiner Gefährten noch die, die nach ihnen kamen, haben dies getan. Vielmehr ist eine der beiden Ansichten bei uns, dass sie speziell nur an die Bedürftigen entrichtet werden darf. Und diese Ansicht ist stärker als die Ansicht, dass man sie an die acht Kategorien entrichten muss.“
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Sie muss an die Armen und Bedürftige entrichtet werden, denn es wurde über Ibn Abbas -möge Allah mit beiden zufrieden sein- authentisch überliefert, dass er sagte: ‚Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat die Zakah Al-Fitr, als Reinigung für den Fastenden von leerem und obszönem Gerede und als Speise für den Bedürftigen, angeordnet.‘“ Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (14/202).
Und Allah weiß es am besten.