Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Das Down-Syndrom ist eine genetische Krankheit, in der die psychischen und physischen Kräfte der betroffenen Person verzögert sind. Zu den äußerlichen Merkmalen gehören die kleine sichelförmige Hautfalte an den inneren Augenwinkeln, kurze Hände und Nacken und eine erschlaffte Muskulatur.
Zweitens:
Für die Verpflichtung zu Fasten ist ein gesunder Verstand bedingt. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Der Stift wurde von drei Arten von Menschen erhoben: Einer geistesgestörten Person, dessen Verstand gestört ist, bis sie wieder bei Verstand kommt, einem Schlafenden, bis er aufwacht, und einem Kind, bis es die Geschlechtsreife erreicht.“ Überliefert von Abu Dawud (4399) und Al-Albani stufte dies in „Sahih Sunan Abi Dawud“ als authentisch ein.
Wenn deine Schwester einen psychischen Rückstand erreicht, mit dem es ihr nicht möglich ist zu unterscheiden und die Lehren des Islams zu verstehen, dann muss sie in diesem Fall weder fasten noch die nicht-gefasteten Tage nachholen. Außerdem müsst ihr für sie keine Loskaufung entrichten, da sie von Grund auf nicht islamisch rechtsfähig/zurechnungsfähig ist.
Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Asch-Scharh Al-Mumti'“ (6/324): „Jeder, der keinen gesunden Verstand besitzt, ist nicht islamisch rechtsfähig/zurechnungsfähig. Und auf diesen lasten keine Pflichthandlungen der Religion, weder das Gebet, noch das Fasten, noch das Speisen anstelle des Fastens. Das bedeutet, dass absolut nichts auf ihn lastet, außer das, was ausgenommen wurde, wie finanzielle Verpflichtungen.“
Und Allah weiß es am besten.