Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Das Urteil darüber eine Einladung anzunehmen und die Bedingungen dessen

Frage

Es kommt manchmal vor, dass ich zu kleinen Versammlungen oder größeren Veranstaltungen eingeladen werde. Was soll ich tun, wenn diese Treffen oft von übler Nachrede, Verleumdung, Angeberei und einem Wettbewerb um Kleidung geprägt sind, sowie von Kritik an denen, die einfache Kleidung tragen (wie ich)? Ich habe auch Hausarbeiten zu erledigen (ich möchte keine Haushaltshilfe einstellen, und fast alle, die an diesen Veranstaltungen teilnehmen, haben bereits eine Haushaltshilfe, also haben sie freie Zeit).

Mein Ehemann und mein Zuhause brauchen mich, jede Minute, die ich zu Hause verbringe, hat hoffentlich eine Auswirkung in sha Allah, und das ist meine erste Verantwortung. Ich wünsche mir auch zusätzliche Zeit, um den Quran zu lesen oder nützliche Bücher zu lesen, und ich möchte nicht an Versammlungen teilnehmen, deren Nachteile meiner Meinung nach den Vorteilen überwiegen, wenn es überhaupt Vorteile gibt. Bitte beraten Sie mich, wie ich angemessen reagieren kann.

Was ist ein angemessener Entschuldigungsgrund, nicht teilzunehmen, wenn ich das Recht dazu habe? Und was soll ich tun, wenn die Gastgeberin verärgert über mich ist und sich freut, mich in einer peinlichen Situation zu sehen und schlecht über mich spricht? Bin ich verpflichtet, ihrer Einladung zu folgen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

In Sahih al-Bukhari (1164) und Muslim (4022) wird berichtet, dass Abu Huraira - möge Allah mit ihm zufrieden sein - sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm sagen: „Das Recht eines Muslims gegenüber einem (anderen) Muslim sind fünf: Die Erwiderung des Friedensgrußes, der Krankenbesuch, das Begleiten des Begräbnis, das Nachkommen einer Einladung und das Sagen von 'Yarhamukallah' (möge Allah dir barmherzig sein) als Antwort, wenn er niest.”

Die Gelehrten haben die Einladung, welche dem Muslim angeordnet wurde nachzugehen, in zwei Kategorien unterteilt:

Erstens: Die Einladung zur Hochzeitsfeier (arab. Walimah). Die Mehrheit der Gelehrten ist sich einig, dass es Pflicht ist, ihr nachzugehen, es sei denn, es gibt einen legitimen religiösen Grund (dies nicht zu tun). Einige dieser Gründe werden in sha Allah später erwähnt werden. Der Beweis für die Pflicht, ihr nachzugehen, ist das, was von al-Bukhari (4779) und Muslim (2585) überliefert wurde, über Abu Huraira, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - sagte: „Das schlechteste Essen ist das Essen einer Hochzeitsfeier, das denen vorenthalten wird, die kommen würden (d.h. die Armen), und zu den Personen eingeladen werden, die es ablehnen könnten (d.h. die Reichen). Und wer die Einladung nicht annimmt, der hat sich Allah und Seinem Gesandten widersetzt."

Zweitens: Die Einladung zu Veranstaltungen außerhalb einer Hochzeitsfeier, je nach Art der Veranstaltung. Die Mehrheit der Gelehrten betrachtet es als erwünscht, solch einer Einladung nachzugehen, während nur einige der Shafiiten und Zahiriya anderer Meinung sind und sie als verpflichtend betrachten. Selbst wenn gesagt werden würde, dass es (nur) erwünscht ist, der Einladung nachzukommen, wäre es immer noch naheliegend (ihr trotzdem nachzukommen). Und Allah weiß es am besten.

Die Gelehrten haben jedoch Bedingungen für die Annahme einer Einladung festgelegt. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist die Teilnahme an der Einladung weder verpflichtend noch erwünscht. Vielmehr könnte es sogar verboten sein, teilzunehmen. Shaikh Muhammad ibn Uthaimin - möge Allah ihm barmherzig sein - fasste diese Bedingungen zusammen, indem er sagte:

1. Es darf kein Übel an dem Ort der Einladung geben. Wenn es dort ein Übel gibt und er in der Lage ist, es zu beseitigen, ist er verpflichtet, aus zwei Gründen teilzunehmen: Um der Einladung Folge zu leisten und um das Übel zu beseitigen. Wenn er nicht in der Lage ist, es zu beseitigen, ist es ihm verboten, teilzunehmen.

2. Der Gastgeber der Hochzeitsfeier sollte nicht jemand sein, den man verlassen muss oder bei dem dies empfohlen (d.h. sunnah) ist. (Zum Beispiel jemand, der offen sündigt oder Ungehorsam zeigt, und es könnte ihm helfen, davon zu bereuen)

3. Der Gastgeber sollte ein Muslim sein. Andernfalls ist es nicht verpflichtend, seiner Einladung nachzukommen, aufgrund der Aussage des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Das Recht eines Muslims gegenüber einem (anderen) Muslim..."

4. Das Essen bei der Hochzeitsfeier muss zum Verzehr erlaubt sein.

5. Die Annahme der Einladung darf nicht dazu führen, dass von einer Verpflichtung oder einer wichtigeren Pflicht abgehalten wird, denn wenn dies der Fall ist, wird die Annahme der Einladung verboten.

6. Die Annahme der Einladung sollte keinen Schaden für denjenigen verursachen, der sie annimmt, wie zum Beispiel die Notwendigkeit zu reisen oder die Trennung von seiner Familie, die seine Anwesenheit benötigt, oder ähnliche Arten von Schäden. (Al-Qawl Al-Mufid, 3/111).

Einige Gelehrte haben noch hinzugefügt:

7. Der Gastgeber sollte den Einzelnen spezifisch zur Feier einladen. Im Gegensatz dazu, wenn er die Anwesenden in einer allgemeinen Versammlung einlädt, um an seiner Hochzeitsfeier teilzunehmen, und er selbst einer von ihnen ist. Dann ist die Teilnahme nicht verpflichtend.

Damit wird dir deutlich, dass die Teilnahme an solchen Einladungen nicht verpflichtend ist; dir vielmehr sogar verboten ist, wenn du nicht in der Lage bist, das Übel zu beseitigen oder wenn deine Anwesenheit dazu führen würde, dass du die Rechte deines Ehemanns oder deiner Kinder in Bezug auf ihre Erziehung und Pflege vernachlässigst. Außerdem bist du nicht vor ihrem Schaden und ihrem Übel geschützt, und dies ist ein Entschuldigungsgrund, um nicht an der Einladung teilzunehmen, die Pflicht ist. Wie steht es dann um etwas, das weniger als das ist?

Die Frau muss ebenso darauf achten, dass sie die Erlaubnis ihres Ehemannes einholt, bevor sie aufgrund des Anlasses raus geht, zu dem sie eingeladen wurde. Du solltest diese Schwestern auf (gute Art und Weise) beratschlagen, dass sie darauf achten müssen, ihre Zeit und ihre Treffen (im Guten) zu nutzen, sowohl für ihre weltlichen, als auch religiösen (Angelegenheiten). Denn der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - warnte uns vor nutzlosen Sitzungen, in denen Allah - erhaben ist Er - nicht erwähnt wird. So sagte er Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Keine Gruppe versammelt sich in einer Sitzung, in der sie Allah nicht erwähnen und nicht den Segen auf ihren Propheten sprechen, ohne dass sie es bedauern (werden). Wenn Er (Allah) will, wird Er sie bestrafen, und wenn Er will, wird Er ihnen vergeben." Überliefert von At-Tirmidhi (3302) und er sagte: „Dies ist ein guter und authentischer Hadith", und Al-Albani stufte ihn in Sahih At-Tirmidhi (3/140) als authentisch ein.

In Sunan Abi Dawud (4214) und anderen Quellen wird über Abu Huraira - möge Allah ihm zufrieden sein - berichtet, dass er sagte: Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Es gibt keine Gruppe von Menschen, die sich aus einer Sitzung erheben, in der sie Allah nicht erwähnen, außer als ob sie einen üblen Geruch (an sich) haben, ähnlich dem eines verrotteten Eselskadavers. Und es wird für sie (ein Grund zur) Trauer sein." Von An-Nawawi in Riyad as-Salihin (321) als authentisch eingestuft und ebenso von Al-Albani - möge Allah mit beiden barmherzig sein.

Vermittle ihnen diesen Ratschlag entweder mündlich oder schriftlich. Wenn du darüber hinaus erwähnst, dass du sie in dein Zuhause einlädst und die Gelegenheit nutzt, um eine Gruppe zu gründen, in der Allah gedacht wird, sowie einige erlaubte Aktivitäten, die sie mögen, wird dich Allah vielleicht zum Grund dafür machen, dass sie von solchen Sitzungen profitieren. Und Allah ist der Verleiher des Erfolgs.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid