Alles Lob gebührt Allah..
Die Ehrlichkeit/das anvertraute Gut (arab. Amanah) hat im islamisch-gesetzlichen Kontext zwei Bedeutungen: eine allgemeine und eine spezifische Bedeutung.
Die allgemeine Bedeutung ist, dass sie alle Gebote und Verbote der islamischen Gesetzgebung umfasst.
Was darauf hinweist ist die Aussage Allahs - erhaben ist Er -: „Wir haben ja das anvertraute Gut den Himmeln und der Erde und den Bergen angeboten, aber sie weigerten sich, es zu tragen, sie scheuten sich davor. Der Mensch trug es – wahrlich, er ist sehr oft ungerecht und sehr oft töricht.“ [Al-Ahzab:72]
Ibn Kathir - möge Allah ihm barmherzig sein - führte eine Reihe von Aussagen der Gelehrten der Salaf zur Erklärung des Begriffs „Al-Amanah“ an und sagte dann: „Alle diese Aussagen stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern sind übereinstimmend und führen darauf zurück, dass ‚Al-Amanah‘ die Verantwortung und die Annahme der Gebote und Verbote unter der Bedingung ist, dass derjenige, der sie durchführt, belohnt wird, und derjenige, der sie missachtet, bestraft wird. Der Mensch hat sie mit all seiner Schwäche, Unwissenheit und Ungerechtigkeit angenommen, außer demjenigen, dem Allah Erfolg gewährt hat. Und bei Allah ist Hilfe zu ersuchen.“ Entnommen aus „Tafsir Ibn Kathir“ (6/489).
Und diese Bedeutung ist jene, die Ibn Jariri At-Tabari - möge Allah ihm barmherzig sein - ausgewählt hat, als er sagte: „Die treffendste Aussage zu diesem Thema ist die von denen, die sagten, dass mit ‚Al-Amanah‘ an dieser Stelle alle Bedeutungen der Treue im Glauben und die Amanah in den Angelegenheiten der Menschen gemeint sind. Denn Allah hat mit seiner Aussage ‚Wir haben ja das anvertraute Gut den Himmeln und der Erde und den Bergen angeboten‘ nicht nur eine der Bedeutungen des anvertrauten Gutes hervorgehoben, wie wir bereits beschrieben haben.“ Entnommen aus „Tafsir At-Tabari“ (19/204-205).
Und Al-Qurtubi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Das anvertraute Gute (Al-Amanah) umfasst alle Pflichten des Glaubens, nach der richtigen Auffassung, und dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten.“ Entnommen aus „Tafsir Al-Qurtubi“ (17/244).
Und Allah - erhaben ist Er - sagte: „Und denjenigen, die auf die ihnen anvertrauten Güter und ihre Verpflichtung achtgeben.“ [23:8]
Der Shaykh und Tafsir-Gelehrte Muhammad Al-Amin Ash-Shanqiti - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Amanah umfasst alles, was Allah dir anvertraut hat und von dir verlangt, dass du es bewahrst. Dazu gehört der Schutz deiner Gliedmaßen vor allem, was Allah missfällt, sowie der Schutz dessen, was dir an den Rechten der Menschen anvertraut wurde...“ Entnommen aus „Adhwa Al-Bayan“ (5/846).
Und die spezifische Bedeutung von Anvertrauen („Amanah“): Die Quelltexte der islamischen Gesetzgebung haben mehrfach berichtet, es zu bewahren, nicht zu verlieren oder zu verraten. Und es ist weit verbreitet in den Büchern der Leute des Wissens und Fiqhs sowie in den Gesprächen der Menschen, und es ist wahrscheinlich das, worauf der Fragesteller hier mit seiner Frage nach Vertrauen anspielt.
Damit ist demnach gemeint: alles, was der Mensch an Rechten anderer zu bewahren und zu erfüllen hat. Und es gibt drei bekannte Formen davon:
Die erste Form: Die finanziellen Rechte, die durch Verträge festgelegt sind, wie Einlagen, Darlehen, Mieten und ähnliche, oder ohne Verträge, wie das Fundstück und das, was eine Person von verlorenem Geld anderer findet.
In der „Kuwaitischen Fiqh-Enzyklopädie“ (6 / 236) heißt es: „Durch genauere Untersuchung zeigt sich, dass die Gelehrten den Begriff ‚Amanah‘ in zwei Bedeutungen verwendet haben: Die eine Bedeutung: Es bezeichnet etwas, das beim Hüter/Anvertrauten (arab. Amin) aufbewahrt wird, und das ist der Fall bei:
- a) - einem Vertrag, bei dem das Hauptziel das Vertrauen („Amanah“) ist, nämlich die Hinterlegung (arab. Wadi'ah), was ein Gegenstand ist, der bei jemandem hinterlegt wird, um ihn zu bewahren. Es ist also enger gefasst als Vertrauen; jede Hinterlegung ist Vertrauen, aber nicht jedes Vertrauen ist eine Hinterlegung.
- b) - einem Vertrag, bei dem das Vertrauen nur implizit vorhanden ist, nicht als Hauptbestandteil, sondern als Nebenbestandteil, wie bei Mieten, Leihgaben, Gewinnbeteiligungen, Bevollmächtigungen, Partnerschaften und Pfandverträgen.
- c) - was ohne Vertrag erfolgt, wie das Fundstück oder wenn der Wind das Geld eines Nachbarn in das Haus einer Person weht. Dies wird als ‚Shari'ah Amanah‘ bezeichnet.“ Zitatende.
Die zweite Form: Das Bewahren der Geheimnisse anderer.
Über Abu Sa'id Al-Khudri wurde berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wahrlich, zum größten Anvertrauen („Amanah“) bei Allah am Tag der Auferstehung zählt ein Mann, der sich seiner Frau offenbart (und zeigt) und sie sich ihm, er aber dann ihre Geheimnisse preisgibt.“ Überliefert von Muslim (1437).
Und über Jabir Ibn 'Abdillah wird berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Wenn ein Mann eine Geschichte/Benachrichtigung erzählt und sich dann umdreht, so ist dies etwas Anvertrautes („Amanah“).“ Überliefert von Abu Dawud (4868) und At-Tirmidhi (1959), der sagte: „Das ist ein guter Hadith.“ Und Al-Albani hat ihn in der „As-Silsilah As-Sahihah“ (4868) als authentisch eingestuft.
Die dritte Form: Die Verantwortlichkeiten und öffentlichen sowie privaten Ämter:
Sie sind ein anvertrautes Gut, das mit Recht und Gerechtigkeit ausgeführt werden muss. Das Amt des Herrschers ist ein anvertrautes Gut, das Amt des Richters ist ein anvertrautes Gut, das Amt des Direktors in jeder Institution ist ein anvertrautes Gut, und die Verantwortung der Familie ist ein anvertrautes Gut. Ebenso gelten alle Verantwortlichkeiten und Ämter.
Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn das Vertrauen/anvertraute Gut verloren geht, dann erwarte die Stunde.“ Er (also Abu Hurayrah) fragte: „Wie wird das Vertrauen/anvertraute Gut verloren gehen, o Gesandter Allahs?“ Er antwortete: „Wenn die Verantwortung jemandem übertragen wird, der ihr nicht gewachsen ist, dann erwarte die Stunde.“ Überliefert von Al-Bukhari (6496).
Und Abu Dharr berichtete: „Ich sagte: O Gesandter Allahs, warum setzt du mich nicht ein?“ Da schlug er mit seiner Hand auf meine Schulter und sagte: „O Abu Dharr, du bist (eher) schwach, und es ist ein Vertrauen/anvertraute Gut. Und am Tag der Auferstehung wird es eine Schande und Bedauern sein, außer für denjenigen, der es mit seinen Rechten übernimmt und das, was ihm darin obliegt, erfüllt.“ Überliefert von Muslim (1825).
Zweitens:
Die Pflicht bezüglich der öffentlichen und privaten Vertrauensangelegenheiten ist, dass sie bewahrt und auf die vorgeschriebene Weise erfüllt werden, und es ist verboten, sie zu verlieren oder zu verraten.
Allah - erhaben ist Er - sagte: „O die ihr glaubt, verratet nicht Allah und den Gesandten, und handelt nicht verräterisch in Bezug auf die euch anvertrauten Güter, wo ihr wisset!“ [Al-Anfal:27]
Und Allah - erhaben ist Er - sagte: „Wahrlich, Allah ordnet euch an, anvertraute Güter ihren Eigentümern (wieder) auszuhändigen.“ [An-Nisa:58]
Und beim Vertrauen/anvertrauten Gut zu betrügen ist ein Zeichen der Heuchelei.
'Abdullah Ibn 'Amr berichtete, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Es gibt vier Eigenschaften, wer sie in sich hat, ist ein wahrer Heuchler, und wer eine dieser Eigenschaften in sich hat, trägt ein Merkmal der Heuchelei, bis er es ablegt: Wenn ihm ein Vertrauen/anvertrauten Gut anvertraut wird, verrät er es; wenn er spricht, lügt er; wenn er einen Vertrag abschließt, bricht er ihn; und wenn er streitet, überschreitet er die Grenzen (und wird unverschämt).“ Überliefert von Al-Bukhari (34) und Muslim (58).
Drittens:
Der Verrat beim anvertrauten Gut ist ein Vergehen und eine der großen Sünden. Trotz der Schwere dieser Sünde ist die Tür der Reue jedoch offen. Allah - erhaben ist Er - sagte: „Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit. Wahrlich, Allah vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige.“ [Az-Zumar:53]
Und Allah - erhaben ist Er - sagte: „Und Er ist es, Der die Reue von Seinen Dienern annimmt und die Missetaten verzeiht. Und Er weiß, was ihr tut.“ [Asch-Schura:25]
Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer (noch) vor dem Aufgang der Sonne aus ihrem Westen bereut, dem wird Allah vergeben.“ Überliefert von Muslim (2703).
Die aufrichtige und wahre Reue ist, sich schnell vom Sündigen abzuwenden, Reue darüber zu empfinden und sich fest vorzunehmen, nicht mehr zu der Sünde zurückzukehren.
Dann soll der Sünder, der das anvertraute Gut verraten hat, darüber nachdenken, ob es sich bei diesem Verrat um ein Recht Allahs handelt. Wenn dies der Fall ist, muss er zusätzlich zur Reue und dem Bittgebet um Vergebung prüfen, ob eine religiöse Pflicht zur Wiedergutmachung dieser Vernachlässigung besteht. Wenn ja, muss er diese erfüllen, wie etwa das Nachholen des Gebets oder die Durchführung einer Sühne.
Zum Beispiel, wer das anvertraute Gut des Fastens verletzt hat, indem er absichtlich im Ramadan nicht gefastet hat, muss – neben der Sühne – die versäumten Tage nachholen. Wenn sein Fasten durch Geschlechtsverkehr gebrochen wurde, muss er auch die Sühne leisten. Und so weiter in allen anderen religiösen Angelegenheiten.
Wenn das anvertraute Gut, das er verletzt hat, die Rechte der Menschen betrifft, muss er zusätzlich zur oben genannten Reue das Recht dem Besitzer zurückgeben oder ihn um Verzeihung und Vergebung bitten.
Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wer jemandem Unrecht getan hat, sei es in Bezug auf seine Ehre oder irgendetwas anderes, der soll sich noch heute von ihm lösen, bevor es keinen Dinar oder Dirham mehr gibt. Wenn er gute Taten hat, werden diese ihm entsprechend seines Unrechts abgenommen. Und wenn er keine guten Taten hat, werden ihm die schlechten Taten seines Gegenübers auferlegt und ihm damit er seine Last trägt.“ Überliefert von Al-Bukhari (2449).
An-Nawawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Die Gelehrten haben gesagt, dass die Reue für jede Sünde erforderlich ist. Wenn die Sünde zwischen dem Diener und Allah steht und nicht mit den Rechten eines Menschen verbunden ist, dann gibt es drei Bedingungen für die Reue:
- Er muss von der Sünde ablassen.
- Er muss Reue über das Tun empfinden.
- Er muss sich fest entschließen, nie wieder zu dieser Sünde zurückzukehren.
Wenn eine dieser drei Bedingungen fehlt, ist seine Reue nicht gültig. Wenn die Sünde jedoch mit den Rechten eines Menschen verbunden ist, dann gibt es vier Bedingungen: diese drei und dass er sich von den Rechten des Betroffenen befreit. Wenn es sich um Geld oder ähnliches handelt, muss er es dem Besitzer zurückgeben. Wenn es sich um eine Bestrafung für Verleumdung oder ähnliches handelt, muss er dem Betroffenen diese ermöglichen oder ihn um Verzeihung bitten. Wenn es sich um eine üble Nachrede handelt, muss er um die Vergebung des Betroffenen bitten.“ Zitatende aus „Riyad As-Salihin“ (Seite 14).
Für weitere Nutzen in Bezug auf die Wiedergutmachung bei übler Nachrede („Ghibah“), siehe die Antwort auf die Frage Nr. (6308).
Und Allah weiß es am besten.