Die Belege für die Unreinheit des Madhy und die Pflicht, das Kleidungsstück zu reinigen, in dem man betet

Frage 246483

Kannst du mir einen eindeutigen Text aus der Sunnah nennen, in dem erwähnt wird, dass Madhy, wenn es die Kleidung berührt, diese verunreinigt und das Gebet ungültig macht, wenn man darin betet? Ich kenne die Rechtsauffassung, habe aber keinen einzigen Beleg gefunden, der diese Auffassung stützt. Ich habe eine Überlieferung gehört, in der erwähnt wird, dass Imam ʿAli sich beim Propheten darüber beklagte, dass bei ihm Madhy austritt, woraufhin der Prophet ihm befahl, sein Glied zu waschen. Er befahl ihm jedoch nicht, seine Kleidung zu waschen. Die gleiche Frage stellt sich bezüglich des Urins: Was ist der Beleg dafür, dass das Gebet in einem Kleidungsstück, das von Urin getroffen wurde, nicht gültig ist, selbst wenn die Stelle, die vom Urin getroffen wurde, getrocknet ist?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:

Madhy ist unrein und macht die Gebetswaschung ungültig. Der Beleg dafür ist, was von ʿAli - möge Allah mit ihm zufrieden sein - überliefert wurde. Er sagte: „Ich war ein Mann, bei dem häufig Madhy austrat, und so begann ich, mich immer wieder vollständig zu waschen, bis mein Rücken rissig wurde. Ich erwähnte dies gegenüber dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - oder es wurde ihm davon berichtet. Da sagte der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm: ‚Tu das nicht. Wenn du Madhy bemerkst, dann wasche dein Glied und vollziehe die Gebetswaschung so, wie du die Gebetswaschung für das Gebet vollziehst.‘“ Überliefert von Abu Dawud (206). Shaykh Al-Albani - möge Allah ihm barmherzig sein - erklärte ihn für authentisch.

Und überliefert ist von Sahl Ibn Hunayf, dass er sagte: „Ich litt sehr unter Madhy und hatte damit große Mühe, und so wusch ich mich deswegen sehr häufig. Ich erwähnte dies gegenüber dem Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - und fragte ihn danach. Da sagte er: ‚Für dich genügt diesbezüglich die Gebetswaschung.‘ Ich sagte: ‚O Gesandter Allahs, was ist mit dem, was davon meine Kleidung trifft?‘ Er sagte: ‚Es genügt dir, eine Handvoll Wasser zu nehmen und deine Kleidung dort damit zu besprenkeln, wo du vermutest, dass es sie getroffen hat.‘“ Überliefert von Abu Dawud (210) und At-Tirmidhi (115). Al-Albani erklärte ihn in „Sahih Abi Dawud“ für gut (hasan).

Die Gelehrten haben diese Hadithe als Beleg für die Unreinheit des Madhy angeführt. Siehe dazu: „Fath Al-Bari “ von Ibn Hajar (1/381), „ʿUmdat Al-Qari Sharh Sahih Al-Bukhari“ (3/220), „Subul As-Salam“ (1/93) und „Al-Majmuʿ“ von An-Nawawi (2/164).

Die Art, wie diese Hadithe als Beleg dienen, ist offensichtlich, denn der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - befahl, das Glied zu waschen und das, was davon die Kleidung trifft, mit Wasser zu besprenkeln. Dies ist ein Beleg für seine Unreinheit.

Die Gelehrten sind sich einig, dass Madhy unrein ist.

An-Nawawi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in „Al-Majmuʿ“ (2/571): „Die Gemeinschaft ist sich über die Unreinheit des Madhy einig.“ Ende des Zitats.

Einige Shiiten wichen davon ab und widersprachen den Hadithen und dem Konsens.

Ash-Shaukani sagte in „Nayl Al-Awtar“ (1/73): „Die Gelehrten sind sich darin einig, dass Madhy unrein ist. Nur einige Vertreter der Imamiyyah widersprachen dem. Sie argumentierten damit, dass das Besprengen es nicht entfernt. Wenn es unrein wäre, wäre die Entfernung doch verpflichtend? Dies würde sie dazu verpflichten, auch die Exkremente als rein zu betrachten, weil der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - befahl, die Sandale davon am Boden abzuwischen und damit zu beten. Das Abwischen entfernt sie jedoch nicht. Dies ist nach allgemeiner Übereinstimmung falsch. Die Gelehrten haben unterschiedliche Auffassungen darüber, was zu tun ist, wenn Madhy die Kleidung trifft. Ash-Shafi’i, Ishaq und andere sagten: Es genügt ihm nur das Waschen, wobei sie sich auf die Überlieferung des Waschens stützen. Die Überlieferung über das Waschen bezieht sich jedoch auf das Geschlechtsteil und nicht auf die Kleidung, um die es hier im Streit geht. Denn der in diesem Kapitel erwähnten Überlieferung über das Besprenkeln steht keine entgegenstehende Überlieferung gegenüber. Daher ist es richtig und ausreichend, sich darauf zu beschränken.“ Ende des Zitats.

Was das Kleidungsstück betrifft, das von Urin getroffen wurde - ebenso wie von anderen Unreinheiten, so ist das Gebet darin nicht erlaubt, auch wenn es getrocknet ist, bis es durch Waschen gereinigt wurde. Die Belege dafür wurden bereits in der Fatwa Nr. 12720 erwähnt.

Und Allah weiß es am besten.

Referenz

Beseitigung der Unreinheit
Was den Wudu bricht

Quelle: 

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