Alles Lob gebührt Allah..
Entsprechend der richtigen Aussage der Gelehrten ist dies keine Pflicht für sie und es ist auch nicht in den islamischen Regelungen vorgesehen. Dies, da es nicht bekannt ist, dass die Frau damit in Verbindung gebracht wurde und sie auch weder zur Zeit des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) noch zur Zeit der rechtgeleiteten Kalifen (Allahs Wohlgefallen auf ihnen) damit beauftragt wurde. Wa billahi at-Tawfiiq (und bei Allah liegt der Erfolg).