Wenn jemand die Ledersocken oder Socken auszieht, nachdem er über sie gestrichen hat, wird seine rituelle Reinheit nach der zutreffenden Ansicht der Gelehrten nicht ungültig. Denn wenn jemand über die Ledersocken gestrichen hat, ist seine rituelle Reinheit aufgrund des islamrechtlichen Beweises vollständig. Wenn er sie danach auszieht, kann diese aufgrund des islamrechtlichen Beweises bestehende rituelle Reinheit nur durch einen islamrechtlichen Beweis aufgehoben werden.
Wird die Gebetswaschung durch das Ausziehen der Socken ungültig?
Frage 26343
Wenn jemand die Gebetswaschung verrichtet, über die Ledersocken streicht und sie innerhalb der zulässigen Streichdauer vor dem Gebet auszieht, soll er dann beten, und ist sein Gebet gültig, oder wird seine Gebetswaschung durch das Ausziehen der Ledersocken ungültig?
Zusammengefasste Antwort
Inhalt der Antwort
Alles Lob gebührt Allah, und der Segen und Frieden seien auf den Gesandten Allahs. Um fortzufahren:
Wenn jemand die Ledersocken oder Socken auszieht, nachdem er über sie gestrichen hat, wird seine rituelle Reinheit nach der zutreffenden Ansicht der Gelehrten nicht ungültig. Denn wenn jemand über die Ledersocken gestrichen hat, ist seine rituelle Reinheit aufgrund des islamrechtlichen Beweises vollständig. Wenn er sie danach auszieht, kann diese aufgrund des islamrechtlichen Beweises bestehende rituelle Reinheit nur durch einen islamrechtlichen Beweis aufgehoben werden. Es gibt keinen Beweis dafür, dass das Ausziehen der Ledersocken oder Socken, über die gestrichen wurde, die Gebetswaschung ungültig macht. Demnach bleibt seine Gebetswaschung bestehen. Dies ist die Ansicht von Shaykh Al-Islam Ibn Taymiyyah und einer Gruppe von Gelehrten.
Wenn er danach die Ledersocken wieder anzieht, seine Gebetswaschung ungültig wird und er künftig wieder über sie streichen möchte, dann ist dies nicht zulässig; denn die Ledersocken müssen in einem Zustand angezogen werden, in dem die Füße im Rahmen der Gebetswaschung gewaschen wurden, soweit ich es aus den Aussagen der Gelehrten kenne.
Literaturangaben:
Majmuʿ Fatawa wa Rasa'il von Shaykh Muhammad Ibn Salih Al-Uthaymin, möge Allah ihm barmherzig sein (11/179).
Majmuʿ Al-Fatawa von Shaykh al-Islam Ibn Taymiyyah, möge Allah ihm barmherzig sein (21/179, 215).
Und Allah, der Erhabene, weiß es am besten.
Quelle:
Islam Q&A