Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Das Fasten am Tag des Zweifels (Yaum Asch-Schakk) desjenigen, der vom Ramadan noch nachzufasten hat.

Frage

Ich weiß, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- es verboten hat am Tag des Zweifels (Yaum Asch-Schakk) zu fasten, und dass er auch verboten hat zwei Tage vor dem Ramadan zu fasten. Ist es mir aber erlaubt vom Ramadan versäumte Tage an diesen Tagen nachzuholen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Ja, es ist dir erlaubt die vom Ramadan versäumten Tage an dem Tag des Zweifelns (Yaum Asch-Schakk) und ein oder zwei Tage vor dem Ramadan nachzufasten.

Es wurde authentisch vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert, dass er das Fasten am Tag des Zweifelns (Yaum Asch-Schakk) verboten hat, und auch verboten hat, dass man ein oder zwei Tage vor dem Ramadan fastet. Dieses Verbot gilt für denjenigen, der er sich nicht zur Gewohnheit genommen hat (das Jahr über) zu fasten, aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Fastet nicht ein oder zwei Tage vor dem Ramadan, ausgenommen derjenige, der für gewöhnlich fastet. Er soll sein Fasten fortführen.“
Überliefert von Al-Bukhary (1914) und Muslim (1082)

Wenn einer nun für gewöhnlich montags fastet und sich dann dies mit dem letzten Tag vom Schaˈban überschneidet, so ist es ihm gestattet sein freiwilliges Fasten an diesem Tag fortzuführen, und dies wird ihm nicht verwehrt.

Wenn also das freiwillige Fasten, welches zur Gewohnheit geworden ist, gestattet ist, so ist es erstrangiger, dass auch das Nachfasten versäumter Tage vom Ramadan erlaubt ist, weil es verpflichtend ist (Wajib), und weil es nicht erlaubt ist das Nachfasten bis nach dem nächsten Ramadan aufzuschieben.

Imam An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmuˈu“ (6/399):
„Unsere Gefährten sagte: „Das Fasten am „Tag des Zweifels“ vor Ramadan ist nicht gültig, worüber es keinen Meinungsunterschied gibt… Falls er (jedoch) darin sein Ramadanfasten nachholt, wegen eines  Gelübdes fastet oder als Sühne, so ist es ihm gestattet, weil, wenn es jemandem gestattet ist, der sein gewöhnliches Fasten verrichtet, so ist das Pflichtfasten erstrangiger. Und auch wenn er einen Tag vom Ramadan nachzufasten hat, so muss er das tun, weil die Zeit für das Nachfasten knapp geworden ist.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A