Montag 22 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 23 Dezember 2024
German

Wenn man masturbiert und das Sperma aufhält und dann beim Urinieren etwas heraustritt, ist das Fasten dann ungültig?

Frage

Als ich gefastet habe, habe ich masturbiert. Als das Sperma fast heraustrat, habe ich mein Glied gehalten, sodass nichts heraustrat. Als ich dann uriniert habe, ist eine klebrige Flüssigkeit herausgetreten. Ist mein Fasten ungültig?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Das Masturbieren ist, nach Beweisen aus dem Quran und der Sunnah, verboten. So ist es weder dem Mann noch der Frau erlaubt, dies zu tun. Die jungen Leute sollen Hilfe beim Fasten und bei Bittgebeten ersuchen. Und wer heiraten kann, der soll es tun, denn die Heirat ist eine geschützte Festung. Wenn man dies aber nicht kann, dann soll man fasten, denn dadurch schützt man sich vor dem Aufwallen der Gelüste, denn das Fasten engt die Wege des Satans ein und schwächt die Gelüste im Körper des Menschen.

In „Ad-Durr Al-Mukhtar wa Haschiyah Ibn 'Abidin“ (4/27) steht: „Masturbation ist verboten und dafür wird man bestraft.“

Asch-Schafi'i -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Umm“ (5/102): „Es ist nicht erlaubt zu masturbieren.“

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmu'“ (16/421): „Masturbation ist verboten. Dies ist, wenn durch die Hand warme Flüssigkeit heraustritt. Dieser Ansicht waren die meisten Gelehrten.“

Ähnliches erwähnte Al-Mardawi in „Al-Insaf“ (10/252).

Ibn Duwaian sagte in „Manar As-Sabil“ (2/383): „Masturbation mit der Hand ist sowohl den Männern als auch den Frauen verboten, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und diejenigen, die ihre Scham hüten.“ [Al-Muminun:5]

Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr. 329 .

Zweitens:

Masturbation macht das Fasten ungültig, wenn Sperma heraustritt. Wenn dies aber nicht geschieht, dann wird das Fasten nicht ungültig.

Ibn 'Abidin sagte in „Radd Al-Muhtar“ (2/399): „Ebenso die Masturbation mit der Hand. Gemeint es, dass es das Fasten nicht bricht, doch nur dann, wenn man nicht ejakuliert. Wenn dies aber doch geschieht, dann muss das Fasten nachgeholt werden.“

In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah Al-Kuwaitiyah“ (4/100) steht: „Gemäß den Malikiten, Schafi'iten, Hanbaliten und der Mehrheit der Hanafiten macht Masturbation mit der Hand das Fasten ungültig.“

Drittens:

Wenn der Mann masturbiert und spürt, dass das Sperma sich bewegt und er es mit dem Glied aufhält, dass nichts heraustritt, dann gibt es zwei Fälle:

Erstens: Er hält es auf und es tritt nichts heraus, auch nach einer Zeit. Hier muss man nicht die Ganzkörperwaschung vollziehen, gemäß der Ansicht der Mehrheit, und das Fasten wird nicht gebrochen.

Zweitens: Es tritt etwas heraus, weil man es loslässt oder nach einer Weile. Dieser Austritt macht die Ganzkörperwaschung zur Pflicht und das Fasten wird gebrochen.

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn man spürt, dass sich das Sperma bei Gelüsten bewegt, und man es mit dem Glied aufhält und nichts heraustritt, dann muss man die Ganzkörperwaschung nicht vollziehen, gemäß der offenkundigen Ansicht von Al-Kharqi, einer von beiden Überlieferungen von Ahmad und der Ansicht der meisten Rechtsgelehrten.“ Dann sagte er, als diese Ansicht bestätigte und denjenigen, der diesbezüglich widersprach, widerlegte: „Und der Prophet hat die Ganzkörperwaschung mit dem Sehen und dem Heraustreten verbunden, indem er sagte: „Wenn sie das Wasser sieht“, und: „Wenn das Wasser herausströmt, dann wasch dich.“ So wird das Urteil ohne diese Dinge nicht bestätigt.“ Dann sagte er: „Wenn demnach Sperma danach heraustritt, muss man die Ganzkörperwaschung vollziehen, egal ob man sich vor dem Austritt gewaschen hat oder nicht, denn es ist Sperma, das aufgrund von Gelüsten herausgetreten ist, so wird die Ganzkörperwaschung zur Pflicht, so wie es heraustritt, während es sich bewegt. Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte über einen Mann, der Geschlechtsverkehr hat, aber nicht ejakuliert, und sich dann wäscht, aber das Sperma danach heraustritt, dass dieser die Ganzkörperwaschung vollziehen müsse. Er wurde über einen Mann gefragt, der im Traum Geschlechtsverkehr hat und dann aufwacht, aber nichts vorfindet. Als dieser aber dann ging, ist Sperma herausgetreten. Er antwortete, dass diese sich waschen müsse.“ Aus „Al-Mughni“ (1/128-129).

Zusammengefasst:

Wenn das Sperma währen der Masturbation nicht heraustritt, weil man es aufgehalten hat, es aber danach, ob mit Urin oder etwas anderem, heraustritt, dann ist das Fasten gebrochen und man muss diesen Tag nachholen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A