Alles Lob gebührt Allah..
Wer ein Stück Haut von der Lippe in den Mund nimmt, während er fastet, muss es ausspucken.
Wenn man es aber aus Vergessenheit geschluckt hat, nicht findet oder es einem schwer fällt es auszuspucken und es daraufhin schluckt, so ist das Fasten gültig und es lastet nichts auf die Person. Denn auch wenn wir davon ausgehen, dass es da ist und man es geschluckt hat, so geschah dies unwillentlich.
In „Scharh Muntaha Al-Iradat“ (1/483) steht:
„… Oder man kommt in den Morgen und im Mund befindet sich noch Essen, dann muss man es ausspucken. Doch wenn es einem schwer fällt es auszuspucken und man es anschließend unwillentlich schluckt, dann ist das Fasten nicht ungültig, da es schwer ist dies zu vermeiden.
Doch wenn es vom Speichel auseinander gehalten werden kann und man es freiwillig geschluckt hat, so hat man sein Fasten gebrochen. Dies überlieferte Imam Ahmad.“
Solange du nun dieses Stück Haut unbeabsichtigt geschluckt hast, lastet nichts auf dir. Außerdem brauchst du nicht das Gebet zu verlassen, um deinen Mund zu spülen. Es ist sogar verboten das Gebet aus diesem Grund zu verlassen. Du musst es nur ausspucken und es mit deiner Hand, einem Tuch oder etwas Anderem nehmen.
Und Allah weiß es am besten.