Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer im Ramadan fastet, aus Glauben heraus und in Hoffnung auf Allahs Lohn, dessen vergangene Sünden werden vergeben.“ Überliefert von Al-Bukhary (38) und Muslim (759).
Das „Fasten im Ramadan“ erlangt man, wenn man an allen Tagen fastet. Wer also nicht im ganzen Ramadan gefastet hat, bei dem trifft nicht zu, dass er „im Ramadan“ gefastet hat. Vielmehr hat dieser nur einen Teil dessen gefastet.
Al-Kirmani -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Er sagte: „Wer im Ramadan fastet“, wenn du fragst, ob es reichen würde, dass mindestens der Begriff des Fastens auf einen zutrifft, auch wenn man nur an einem einzigen Tag gefastet hat?
Ich sage: In der Tradition wird nur über jemanden gesagt, dass er „im Ramadan“ gefastet hat, wenn er im gesamten Ramadan gefastet hat, und der Kontext diesbezüglich ist klar.
Wenn du aber sagst, dass wenn derjenige, der einen Entschuldigungsgrund hat, wie der Kranke, das Fasten unterlassen würde, und wenn er nicht krank wäre, dann hätte er gefastet, und er hat die Absicht gefasst zu fasten, wenn der Entschuldigungsgrund nicht wäre. Gehört dieser zu denen, die im Urteil erwähnt werden?
Ich sage: Ja, denn wenn der Kranke ebenso im Sitzen betet, weil er einen Entschuldigungsgrund hat, so erhält er trotzdem den Lohn desjenigen, der im Stehen betet. Dies war die Ansicht der Imame.“
Aus „Al-Kawakib Ad-Darari“ (1/159).
Schaikh Mahmud Khattab As-Subki -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Er sagte: „Wer im Ramadan fastet etc.“, gemeint ist, wer an allen Tagen im Ramadan fastet.
Wenn aber jemand an einigen Tagen nicht fastet, und keinen Entschuldigungsgrund hat, so erhält er nicht diese Belohnung.
Wer aber aufgrund eines Entschuldigungsgrundes nicht fastet, der erhält diesen Lohn, wenn er das verrichtet, was für ihn verpflichtend ist, wie das Nachholen oder die Speisung. Er ist wie jemand, der, aufgrund eines Entschuldigungsgrundes, im Sitzen betet, denn dieser erhält den Lohn desjenigen, der im Stehen betet.“
Aus „Al-Munhal Al-'Adhb Al-Maurud Scharh Sunan Abi Dawud“ (7/308).
Zweitens:
Solch eine Person sollte beachten, dass, wenn dieses gewaltige Tor des Guten verpasst, es auch andere Tore gibt, zu denen er sich beeilen kann. Das wichtigste ist die wahrhaftige Reue.
Aufgrund der Wichtigkeit dessen, siehe die Antwort Nr. 13693.
Im Ramadan gibt es auch andere Dinge, abgesehen vom Fasten, welche die Sünden auslöschen. Dazu gehört das Gebet in den letzten zehn Nächten im Ramadan, aus Glauben heraus und in Hoffnung auf Allahs Lohn. Vielleicht wird derjenige, der darin betet, die Nacht der Bestimmung erreichen. Denn, wenn jemand in dieser Nacht betet, so werden ihm die Sünden vergeben, so wie es beim Fasten im Ramadan der Fall ist.
Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer in der Nacht der Bestimmung betet, aus Glauben heraus und in der Hoffnung auf Allahs Lohn, dessen vergangene Sünden werden vergeben.“ Überliefert von Al-Bukhary (35) und Muslim (760).
Siehe auch den Text Nr. 25, um mehr über die Tore des Guten im Ramadan zu erfahren.
Wir raten dir auch das Buch: „Al-Khisal Al-Mukaffirah Lidh Dhunub“, von Al-Hafith Ibn Hajar Al-'Asqalani zu lesen.
Und das Buch: „Al-Khisal Al-Mukaffirah Lidh Dhunub“, von Schamsuddin Asch-Schirbini.
Und Allah weiß es am besten.