Alles Lob gebührt Allah..
In der Antwort auf die Frage Nr.: 176034 haben wir angeführt, dass es demjenigen, der eine Visakarte benutzt, gestattet ist, Bonuspunkte dafür zu sammeln, da es eine Art Preisnachlass darstellt.
In dem, in der Fragestellung erwähnten Fall wird dem Angestellten vertraut, dass er den gezahlten Preis für die Fahrkarten offenlegt. Und wenn er dabei einen Preisnachlass oder Bonuspunkte bekommt, die in Bargeld umgewandelt werden können, ist er verpflichtet, seinen Chef darüber zu informieren. Wenn dann der Chef ihm gestattet hat, diese Punkte zu behalten, so gibt es nichts dagegen einzuwenden, andernfalls hat der Chef das Recht ihm nicht mehr Geld zu zahlen (zu erstatten), als das was letztendlich (inkl. Preisnachlass) gezahlt wurde.
Nur weil der Preisnachlass daraus resultierte, dass der Angestellte seine Kreditkarte verwendet hat, beeinflusst es nicht das Urteil bezüglich dieser Angelegenheit, wie im Fall, dass der Angestellte Bonuspunkte dadurch gesammelt hat, dass er viele Käufe tätigte, oder einen Preisnachlass bekam, weil er von seinen Verwanden etwas gekauft hat. In jedem Fall muss er den letztendlichen Preis offenlegen.
Wenn der Arbeitnehmer diese Punkte in Geld umwandelt, so sollte der Betrag vom Preis der Fahrkarte abgezogen werden, und der wahre Preis sollte so ermittelt werden.
Und Allah weiß es am besten.