Mittwoch 20 Sha'baan 1446 - 19 Februar 2025
German

Das Urteil von Programmgestaltungen, die im Zusammenhang mit Sportwetten stehen

Frage

Ich arbeite als Programmierer und ein Kunde bat mich, ein Programm für ihn zu reparieren, das Sportwetten-Nachrichten von einer Website an Telegram-Gruppen überträgt. Ich fragte ihn über die Art dieses Wettgeschäfts, und er sagte mir, dass es sich von Glücksspielen und Wetten unterscheidet, da es bei dieser Art keinen Geldverlust gibt. Das Programm übertragt die neuesten Wettgeschäfte. Ich persönlich kenne mich darin nicht gut aus, jedoch sah ich, dass darunter Sportarten wie das Bogenschießen vorkommt. Es sollte erwähnt werden, dass derjenige, der diese Art der Spiele kontrolliert, der Kunde ist. Wie lautet nun das Urteil über diese Arbeit? Ist sie verboten (haram), weil es nicht erlaubt ist, auf die meisten Sportarten zu wetten?

Zusammengefasste Antwort

Es ist nicht erlaubt, bei solchen Wetten einen Ersatz oder einen Preis anzubieten, weder von einem der Teilnehmer noch von einer anderen Partei von außerhalb. Es ist auch nicht erlaubt, auf die Richtigkeit der Vermutung zu wetten, auch nicht ohne Geld, denn das ist lediglich eine Vermutung. Und es ist nicht erlaubt, irgendetwas zu programmieren, das mit solchen Wetten zu tun hat.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Sportwetten sind dazu bestimmt: Die Erwartungen einer Gruppe unter den Menschen auf den Sieger eines bestimmten Spiels oder Rennens zu lenken. Und diese Wetten sind verboten (haram), abgesehen davon, ob es um Geld oder einen Preis geht, oder dies kostenlos ist. Und dies aus folgenden Gründen:

1- Es ist lediglich eine lügnerische Vermutung, was lässt ihn wissen, wie das Ergebnis sein wird und diese angegebene Quote, welche vorhergesagt wird?

2- Wenn es sich um Geld oder einen Preis handeln sollte, der vom Verlierer genommen wird, dann ist es ein verbotenes Glücksspiel, und wenn es von einer dritten Person genommen wird, ist es ein Ersatz für eine Sache, für die kein Ersatz genommen werden darf.

Vielmehr ist es erlaubt, einen Ersatz (bzw. eine Gegenleistung) oder einen Preis bei Pferde-, Kamel- und Schießwettbewerben zu nehmen. Und dem werden auch Quran-, Hadith- und Fiqhwettbewerbe angefügt, Dinge, die zur Etablierung und Verbreitung der Religion beitragen. Dies, da Abu Dawud (2574), At-Tirmidhi (1700) und Ibn Majah (2878) über Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - überlieferten, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Es gibt keine Prämie (für ein Wettbewerb), außer beim Bogenschießen und bei Kamel- oder Pferderennen.“ Und Al-Albani stufte ihn in „Sahih Abi Dawud“ und anderen Werken als authentisch ein.

Und mit „Sabq“ ist gemeint, wofür der Gewinner eine Prämie oder einen Preis bekommt. Ibn Al-Athir sagte in „An-Nihayah“ (2/844): „Wofür ein (Geld)betrag für eine Wette angesetzt wird für das Wettbewerb.“ Zitatende.

As-Sindi - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte: „Al-Khattabi sagte: ‚Dies bedeutet, dass es nicht erlaubt ist, (Geld)beträge für ein Wettbewerb zu nehmen, außer für diese beiden Dinge: Bei Kamelen und Pferden, und zu ihnen wurde das hinzugefügt, was ihnen in Bezug auf Kriegsgeräte ähnelt; denn wenn man für sie etwas ausgibt, gibt es eine Ermutigung zum Sichabmühen und einen Ansporn dazu.“ Zitatende aus der „Haschiyah“ von As-Sindi zu „Sunan Ibn Majah“ (2/206).

Ibn Al-Qayyim - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in seinem Buch: „Al-Furusiyyah“ (Seite 318): „Die elfte Thematik: Ist es erlaubt beim Auswendiglernen des Qurans, der Hadithe, des Fiqhs und anderer nützlicher Wissenschaften Wettbewerbe zu organisieren, bei denen es Ersatz (bzw. eine Gegenleistung) gibt?

Die Gefährten von Malik, Ahmad und Asch-Schafi'i untersagten dies, und die Gefährten von Abu Hanifah und unser Shaykh (also Ibn Taymiyyah) erlaubten es. Ibn Abdil-Barr erwähnte dies(e zweite Ansicht) über Asch-Schafi'i, und das ist eher als Netzwürfe, Ringen und Schwimmen. Wer nun hierbei (auch) Wettbewerbe erlaubt, dann ist es noch zulässiger dies beim Wissenserwerb zuzulassen. Und dies trifft auf das zu, was (Abu Bakr) As-Siddiq als Wette gegen die Ungläubigen unter den Quraysch setzte, dass das, was er ihnen gesagt hat, wahr und bestätigt. Und es wurde bereits erwähnt, dass es keinen islamisch-gesetzlichen Beweis gibt, dass dies aufgehoben sei. Und As-Siddiq hat die Wette angenommen nach dem (bereits erfolgten) Verbot des Glücksspiels, und dass die Religion auf Argumente und das Sichabmühen aufgebaut ist. Wenn also Wetten bei Gegenständen des Sichabmühens erlaubt sind, ist es beim Wissenserwerb noch eher erlaubt. Und diese Ansicht ist die stärkere.“ Zitatende.

Und in der „Mausu'ah Al-Fiqhiyyah“ (Fiqh-Enzyklopädie) (23/171) heißt es: „Wetten (arab. Rahn) hat mehrere Bedeutungen, darunter:

Das Eingehen eines Risikos: In dem Werk Lisan Al-'Arab heißt es: Wetten und Wetteinsätze, so wird gesagt: Er ist eine Wette eingegangen, somit haben sie miteinander gewettet und eine riskante Wette hat stattgefunden.

Die Form dieser Bedeutung von Wetten: Zwei Menschen oder zwei Parteien wetten auf etwas, das erlangt werden kann, aber auch auf etwas, das ohne diese Wette nicht erreicht werden kann, wie z. B. zu sagen: Wenn es morgen nicht regnet, dann bekommst du so und so viel Geld von mir, ansonsten habe ich Anspruch auf Gleiches an Geld dir gegenüber.

Wetten in diesem Sinne ist laut Übereinstimmung der Fiqh-Gelehrten verboten für diejenigen, die sich den Regeln des Islam verpflichtet haben, sowohl den Muslimen als auch den Dhimmis (nicht-Muslime, die in einem islamischen Land leben). Dies, da jeder von ihnen zwischen dem Gewinnen und Verlieren schwankt, was die Form des verbotenen Glücksspiels ist darstellt.“ Zitatende.

In der Fatawa des Ständigen Komitees (15/239) heißt es: „Frage: Wie ist das Urteil über die Wette, die „Haqq“ genannt wird, wenn sie einseitig ist, z. B. wenn eine Person sagt: ‚Wenn diese Angelegenheit zustande kommen sollte, habt ihr das Recht mir gegenüber, dann ich euch z. B. einlade.‘ Möge Allah euch mit Bestem belohnen.“

Die Antwort: Es ist nicht erlaubt, mit Geld zu wetten, ausgenommen ist nur das, was die islamische Gesetzgebung hierbei ausgeschlossen hat, nämlich: Pferderennen oder Kamelrennen oder Bogenschießen. Jede andere Art von Wetten um Geld ist dagegen nicht erlaubt, denn dies zählt zum nichtigen Verzehr des Besitzes, und zum Glücksspiel, das Allah und Sein Gesandte verboten haben. Was die Aussage der Person betrifft: ‚Wenn diese Angelegenheit zustande kommen sollte, dann bekommt ihr dies und jenes von mir‘, so fällt das unter die Kategorie des Versprechens. Und die Einhaltung dessen ist vorgeschrieben, falls es dazu kommen sollte.“

Und bei Allah liegt der Erfolg, und Allahs Segen und Frieden seien auf unseren Propheten Muhammad und seine Familie und Gefährten.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Fatwa. Bakr Ibn 'Abdillah Abu Zayd, Salih Ibn Fauzan Al-Fauzan, 'Abdul-'Aziz Ibn 'Abdillah Al Shaykh, 'Abdul-'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz.

Shaykh Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde gefragt: „Manche Leute schließen Wetten ab und sagen: ‚Wenn dies und jenes geschehen sollte, gebe ich dir etwas, das einen Wert in Höhe von so und so hat, und umgekehrt. Und dies nennen sie Wetten, ist das erlaubt oder verboten?

Die Antwort: „Das ist nicht erlaubt, sondern verboten. Diese Art von Wette fällt unter die Art des Glücksspiels, über die Allah sagte: ‚O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!‘ Und mit ‚Maysir‘ ist das Glücksspiel gemeint, wie zum Beispiel: ‚Wenn dies und jenes geschieht oder wenn der Soundso kommt, dann steht dir dies und jenes zu.‘ Oder: ‚Wenn dies, was mit dir ist, ein Stein oder Gold ist…‘ Je nach dem, worum sie wetten. Auf jeden Fall ist diese Art von Wette eine Art des Maysirs und Glücksspiels. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: ‚Es gibt keine Prämie (für ein Wettbewerb), außer beim Bogenschießen und bei Kamel- oder Pferderennen.‘

Und mit ‚Sabq‘ ist die Ersatzleistung gemeint für ein Bogenschießen oder Kamelrennen oder Pferderennen. Demnach gilt das beim Schießen und bei Wettrennen mit Pferden und Kamelen.

Was aber Wettbewerbe im Wissen angeht, so fällt das nicht unter diese Art, sondern eher von der Art der Belohnung (arab. Ja'alah), indem man sagt: Wer dies und jenes aus dem Quran lernt oder aus der Sunnah oder aus jenem Buch, der bekommt dies und jenes. Das fällt unter die Art der Belohnung und der Art der Entlohnung. Gleiches gilt auch für Fragen über den Quran oder Sunnah, wer darauf antwortet, der bekommt dies und jenes. Das fällt unter die Art der Belehrung und die Art des Hinweises zum Guten und die Art der Ermutigung zum Wissenserwerb. Das fällt nicht unter das Verbot, da dies eine Art der Ermutigung zum Wissenserwerb ist und ein Hinweis zum Guten. Und eine Belohnung oder Entlohnung hierfür einzusetzen, hilft beim Wissenserwerb. Was aber das Wetten betrifft, so ist das eine Art des Besiegens: der hier sagt dies und jenes und der andere sagt dies und das.“ Zitatende. „Fatawa Nur 'ala Ad-Darb“ (19/300).

Fazit:

Es ist nicht erlaubt, solche einen Ersatz oder irgendwelche Preise für solche Wetten anzubieten, abgesehen davon, ob dies von einem der Teilnehmer erfolgt oder von einer anderen Partei.

Und es ist nicht erlaubt, auf die Richtigkeit der Vorhersage zu wetten, auch nicht ohne Geld, denn das ist eine Steinigung des Unsichtbaren, und es ist nicht zulässig, irgendetwas zu programmieren, das mit solchen Wetten zu tun hat.

Es ist nicht erlaubt, auf die Richtigkeit der Vermutung zu wetten, auch nicht ohne Geld, denn das ist lediglich eine Vermutung. Und demnach ist es nicht erlaubt, etwas zu programmieren, was mit solchen Wetten im Zusammenhang steht.

Und wir möchten hinweisen, dass mit dem Wettrennen auf Pferden und dessen Erlaubnis gemeint ist, dass zwei Menschen auf ihren Pferden konkurrieren oder mit ihren Pfeilen um die Wette schießen, je nachdem, wer trifft. Und damit ist nicht eine Wette gemeint, wer von den Wettbewerben gewinnen wird.

Und Allah weiß es am besten

Quelle: Islam Q&A