Alles Lob gebührt Allah..
Ja, es ist dir erlaubt, da sich das Verbot Haare und Nägel zu entfernen speziell auf denjenigen bezieht, der das Opfertier darbringt. Und dieser ist der Besitzer des Opfertieres. Was den Stellvertreter angeht, so muss er nichts dergleichen tun.
Schaikh Ibn Baz sagte:
„Auf den Stellvertretern lastet nichts, da sie nicht diejenigen sind, die das Opfertier darbringen. Vielmehr sind es diejenigen, die das Opfertier darbringen, welche sie dazu beauftragen.“
Aus „Fatawa Islamiyyah“ (2/316).