Alles Lob gebührt Allah..
Bei der Zakah von Handelswaren muss am Ende des Zakah-Jahres der Verkaufspreis als Grundlage geschätzt werden. Wenn die Waren Partnern gehören und das Zakah-Jahr bei einem um ist, dann soll er die gesamten Waren schätzen und schauen, wie groß sein Anteil ist, ob ein Viertel oder die Hälfte. Wenn allein das den Zakah-Mindestwert erreicht oder dazu noch andere Waren, Bargeld, Silber oder Gold hinzugefügt werden, dann soll damit die Zakah entrichtet werden.
Bei der Zakah von Handelswaren soll nicht auf die Transportkosten, Angestelltenlöhne, Geschäftskosten, Strom etc. geschaut werden, wenn diese verkauft werden. Man darf nicht einmal die Schulden, die derjenige, der die Zakah entrichtet, begleichen muss, abziehen, auch wenn die Waren selbst mit Schulden eingekauft wurden, gemäß der vorgezogenen Ansicht.
Man soll nur auf den Marktwert schauen, welcher meistens dem Verkaufspreis gleicht.
Es besteht kein Zweifel, dass nur für die Waren die Zakah entrichtet werden muss, die zum Ende des Zakah-Jahres vorhanden sind, obwohl sie verkauft und mit deren Preis weitere Waren eingekauft werden können, was sich dann mehrere Male innerhalb des Zakah-Jahres wiederholt. So soll die Zakah nur einmal entrichtet werden. Und es darf nur für das die Zakah entrichtet werden, was zum Ende des Zakah-Jahres vorhanden ist, und die Kosten werden von Gewinn und umlaufenden Geld gedeckt.
Wenn demnach der Wert der Ware, zum Ende des Zakah-Jahres, 34 Pfund sind und derjenige, der die Zakah entrichten muss, ein Viertel der Waren besitzt, dann beträgt sein Anteil 8,5 Pfund. So soll er diese entrichten, wenn sie den Zakah-Mindestwert selbst erreichen oder mit anderen Zakah-Verpflichtungen, die hinzugefügt werden und der Entrichtenden besitzt. Und es sollen ¼ von zehn (also 2,5%) entrichtet werden.
Und Allah weiß es am besten.