Donnerstag 18 Ramadhaan 1445 - 28 März 2024
German

Fehler, die am Festtag von 'Id auftreten

Frage

Was sind die Fehler und üblen Dinge, vor welchen wir die Muslime an den zwei Festtagen warnen sollten? Wir beobachten einige Handlungen, welche wir verurteilen, wie das Besuchen der Gräber nach dem 'Id-Gebet, oder die Belebung der Nacht von 'Id durch gottesdienliche Handlungen ('Ibada).

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Mit dem bevorstehenden 'Id-Festtag und seiner Vorfreude möchten wir gerne auf einige Dinge aufmerksam machen, welche einige Leute aus Unwissenheit gegenüber dem Gesetz Allahs und der Sunna des Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, tun. Dazu gehören:
1. - Der Glaube einiger bezüglich der Rechtmäßigkeit der Belebung der Nacht vom 'Id
Einige Menschen glauben, dass es rechtmäßig ist, die Nacht von 'Id mit gottesdienlichen Handlungen ('Ibada) zu beleben. Dieses gehört zu den erfundenen Neuerungen, welche über den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, nicht bestätigt wurden. Diesbezüglich wurde lediglich ein schwacher Hadith überliefert:

 

„Wer die Nacht von 'Id (mit 'Ibada) belebt, so wird sein Herz, am Tag, an dem die Herzen sterben, nicht sterben.“

Dieser Hadith ist nicht authentisch. Er wurde durch zwei Wege überliefert, von denen einer erfunden ist und der andere sehr schwach. Siehe dazu „Silsila Al-Ahadith Ad-Da'ifa wa Al-Mawdu'a“ von Schaikh Al-Albani (520,521).

Es ist nicht vorgeschrieben (rechtmäßig), dass die Nacht von 'Id gegenüber anderen Nächten für das Gebet (Qiyam) herausgesondert wird. Im Unterschied zu demjenigen, dessen Gewohnheit es ist, dass er die Nächte außer ihr (der Nacht des 'Id) im Gebet verbringt. So gibt es bezüglich ihm keinen Einwand, dass er die Nacht von 'Id (auch) im Gebet verbringt.
2.- Das Besuchen der Gräber an den zwei Festtagen
Dieses steht in Widerspruch zum Sinn vom 'Id und seinen Symbolen und dem Verkünden von Fröhlichkeit, Glück und Freude. Es steht auch in Widerspruch zu seiner Rechtleitung, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sowie den Taten der Altvorderen (As-Salaf). Es wird von dem allgemeinen Verbot umfasst, welches sich auf das Nehmen von Gräbern als (eine Art von) 'Id bezieht, wenn man das zu bestimmten Zeiten beabsichtigt. Und die Rituale, welche durch welche dieses zu einer Art Fest ('Id) gemacht wird, sind erkannt, wie es die Leute des Wissen erwähnt haben. Siehe dazu „Ahkam Al-Jana'iz wa Bidu'ha“ von Al-Albani (S. 219 und 258).

3.- Das Verlassen der Gemeinschaft und das Verschlafen der Gebete

Mit Bedauern sieht man, wie einige Muslime das Gebet unterlassen und die Gemeinschaft verlassen, wo doch der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Der Vertrag, welcher zwischen uns und ihnen ist, ist das Gebet. Und wer es unterlässt, so hat er Unglaube (Kufr) begangen.“
[Überliefert von At-Tirmidhi (2621) und An-Nasa'i (463). Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih At-Tirmidhi“ als authentisch (Sahih) eingestuft]
Und er sagte:
„Das schwerste Gebet für die Heuchler ist das Morgen- (Fajr) und Nachtgebet ('Ischa), und wenn sie wüssten, was darin ist, so würden sie daran teilnehmen, selbst wenn sie kriechend kommen müssten. Fast wäre ich dazu geneigt gewesen die Verrichtung des Gebets zu befehlen und dann einen Mann zu beauftragen die Menschen im Gebet zu leiten, mich dann mit ein paar Männern, Bündel aus Feuerholz tragend, auf den Weg zu den Leuten zu machen, welche dem Gebet nicht beiwohnen, um dann ihre Häuser über ihnen mit Feuer abzufackeln.“
[Überliefert von Muslim (651)]
4.- Die Vermischung von Frauen und Männern auf dem Gebetsplatz (Musalla), den Straßen und andernorts und ihr Zusammendrängen mit ihnen (den Männern).

Hierin liegt eine gewaltige Versuchung/Zwietracht (Fitna) und eine große Gefahr. Es ist verpflichtend die Frauen und Männer davor zu warnen und alle möglichen Überlegungen (und Schritte) zu unternehmen, um dieses zu verhindern. Und so sollten auch die Männer und Jugendlichen nicht den Gebetsplatz (Musalla) oder die Moschee verlassen, bis nicht die Frauen sie verlassen haben.

5.- Dass Frauen parfümiert, aufgehübscht und ohne Gesichtsschleier (zum Gebet) raus gehen.

Dieses ist eine verbreitete Misere, welche die Menschen zu leicht auf ihre Schulter nehmen, und Allahs ist derjenige, dessen Hilfe wir ersuchen. Dieses geht sogar so weit, dass einige Frauen – möge Allah sie rechtleiten – wenn sie zur Moschee, zum Tarawih-Gebet oder zum 'Id-Gebet raus gehen, dass sie sich dabei mit prunkvollster Kleidung und schönsten Düften aufhübschen. Dabei hat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, gesagt:
„Welche Frau, auch immer, sich parfümiert und an einer Gruppe von Leuten vorbeiläuft, welche ihren Duft wahrnimmt, so ist sie eine Unzuchttreiberin (Zaniya).“
[Überliefert von An-Nasa'i (5126) und At-Tirmidhi (2786). Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih At-Targhib wa At-Tarhib“ (2019) als gut (Hasan) eingestuft]

Von Abu Hurayra wird überliefert, dass er sagte:

„Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Zwei Arten der Bewohner der Hölle, die ich noch nie gesehen habe: Männer mit Peitschen wie Schwänze von Rindern, mit denen sie die Menschen schlagen, und Frauen, die bekleidet und doch nackt sind, mit verführerischem Gang laufen und etwas auf ihrem Kopf tragen, das wie der Höcker von Kamelen aussieht, sich auf eine Seite neigend. Sie werden niemals das Paradies betreten, noch dessen Duft riechen, obwohl sein Duft sich aus Der-und-Der Entfernung wahrnehmen lässt.“
[Überliefert von Muslim (2128)
Den Vormündern der Frauen obliegt es, dass sie in Bezug auf jene, die unter ihr Sorgerecht fallen, Allah fürchten, und dass die das gewährleisten, was Allah ihnen an Verantwortung aufgetragen hat, da:

„die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat“

[Koran 4:34]
An ihnen ist es, dass sie ihnen die Richtung weisen und sie an der Hand nehmen und zu demführen, worin ihre Rettung liegt, ihre Sicherheit im Diesseits und Jenseits, sie davon abwenden, was Allah verboten hat und sie zu dem ermuntern und motivieren, was sie Allah näher bringt.

6.- Das Hören von Musik und verbotenem Gesang.

Zu den üblich gewordenen und überschwemmenden üblen Dingen (Munkarat) dieser Zeit gehört die Musik. Sie hat sich sehr stark verbreitet, und die Menschen sind ihrer bezüglich sehr leichtsinnig geworden. Man stößt auf sie über die Fernseher, die Radios, in Autos, in Häusern und den Einkaufspassagen (Märkten). Es gibt keine Kraft und Macht außer bei Allah. Nicht einmal die Telefone sind von diesem Übel und Schlechtigkeit verschont geblieben, so haben wir Unternehmen, welche miteinander darin wetteifern, wer die neuesten musikalischen Klingeltöne auf das Telefon bringt. Auf diesem Weg haben Musik und Gesang sogar die Moscheen erreicht. Und die Zuflucht ist bei Allah. Dieses gehört zu den gewaltigen Heimsuchungen und schwerwiegendem Übel, dass man nämlich in den Häusern Allahs Musik hört.
Siehe dazu die Frage Nr. (34217)

Dieses ist die Bestätigung der Aussage des Gesandten Allahs, Allah Segen und Frieden auf ihm:
„Unter meiner Umma wird es gewiss Leute geben, die Zina (Al-Hirr), Seide, Alkohol und musikalische Instrumente (Al-Ma'azif) erlauben…“

[Überliefert von Al-Bukhari]
Siehe dazu die Fragen Nr. (5000) und (34432)
Dem Muslim obliegt es, dass er Allah fürchtet, und dass er begreift, dass Allah derjenige ist, dem man zu Dank verpflichtet ist. Dabei gehört es nicht zur Dankbarkeit, dass der Muslim seinem Herrn ungehorsam ist, wo er (Allah) doch derjenige ist, der ihm (dem Muslim) Gaben erwiesen hat.
Ein Rechtschaffener (Salih) ging an einer Gruppe von Leuten vorbei, welche den Tag von 'Id in Belustigung und leerem Gerede verbringen, so sagte er ihnen:

„Falls ihr Gutes im Ramadan verrichtet habt, so ist dieses keine Dankbarkeit für die Güte. Und falls ihr Schlechtes getan habt, so handelt so nicht jemand, wer gegenüber dem Allerbarmer gesündigt hat.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A