Alles Lob gebührt Allah..
Es besteht kein Problem darin, das Geld dem Bedürftigen zu geben und ihn mit dem Kauf der Zakah Al-Fitr für dich zu beauftragen und für sich selbst einen Tag oder zwei Tage vor dem Festtag (Eid) in Anspruch zu nehmen.
Einige der Rechtsgelehrten (arab. Fuqaha) haben vorausgesetzt, die Absicht für die Zakah Al-Fitr nach dem Kauf (der zu spendenden Lebensmittel) zu fassen, weil sie nach dem Kauf als Hinterlegung bei ihm gilt. Daher ist es erforderlich, die Absicht zu fassen, sie als Zakah Al-Fitr zu spenden. Und einige haben dies nicht vorgeschrieben, was die vorherrschende Meinung (unter den Rechtsgelehrten) ist. Es genügt, sich auf die Bevollmächtigung im Kauf zu beschränken und dass er (der Bevollmächtigte) ebenso die Absicht fasst, bevollmächtigt (zum Kauf der Zakah Al-Fitr) zu sein.
(Al-Bakr Ad-Dimyati) sagte in „I’anah At-Talibayn (2/207)”: „Und wenn er zu einem anderen sagt: Erhebe meine Schuld von so und so, und es handelt sich dabei um deine Zakat, dann ist das nicht ausreichend, bis er (der Gläubiger) nach dem Empfangen beabsichtigt und ihm (dem Bevollmächtigten) erlaubt, sie zu nehmen. Einige von ihnen (der Rechtsgelehrten) haben entschieden, dass die uneingeschränkte Bevollmächtigung für ihre Ausgabe die Bevollmächtigung für ihre Absicht erfordert." Ende des Zitats.
Und Allah weiß es am besten.