Alles Lob gebührt Allah..
„Wenn die Schulden gegenwärtig gezahlt werden, haben sie Vorrang vor der Hajj, da sie der Hajj-Pflicht vorausgeht. Daher sollte man die Schulden begleichen und die Hajj vollziehen. Wenn jedoch nach der Schuldentilgung nichts mehr übrigbleibt, sollte man warten, bis Allah einen reich macht. Wenn die Schulden jedoch zukünftig fällig sind und man sicher ist, dass man sie rechtszeitig begleichen kann, hindern die Schulden ihn nicht daran, die Hajj auszuführen, unabhängig davon, ob der Gläubiger seine Erlaubnis gegeben hat oder nicht. Wenn jedoch die Fähigkeit der Schuldentilgung nicht gewährleistet ist, sollte man warten, bis sie fällig ist.
Daraus folgt: Wenn jemand Schulden beim Real Estate Development Fund hat und er weiß, dass er sie rechtzeitig begleichen kann, wenn sie fällig werden, dann ist er verpflichtet, die Hajj zu vollziehen, auch wenn er verschuldet ist.“
Aus „Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (21/96).