Sonntag 23 Jumaada Al-Awwah 1446 - 24 November 2024
German

Was ist für den Mann, tagsüber im Ramadan, erlaubt mit seiner Frau zu machen?

Frage

Ist es erlaubt, dass der Mann im Ramadan neben seiner Frau schläft?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Ja, das ist erlaubt. Es ist dem Mann sogar erlaubt, dass er sich mit seiner Frau vergnügt obwohl er fastet, solange sie keinen Geschlechtsverkehr haben oder den Höhepunkt erreichen.

Al-Bukhari (1927) und Muslim (1106) überlieferten von ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass sie sagte:

„Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, pflegte zu küssen und zu berühren obwohl er fastete. Und er hatte unter euch sein Bedürfnis am meisten unter Kontrolle.“

As-Sindi sagte:
„Mit „berühren“ ist gemeint, dass die Haut seiner Frau seine berührte, wie wenn man die Wangen auf ihre legt etc.“

Gemeint ist hier also, dass er die Haut berührte und nicht Geschlechtsverkehr.

Schaikh Ibn ‘Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde gefragt:

„Was ist für den Fastenden erlaubt mit seiner fastenden Frau zu machen?“

Er antwortete:
„Es ist demjenigen, der dem Pflichtfasten nachgeht nicht erlaubt mit seiner Frau das zu benutzen, was den Höhepunkt herbeiführen kann. Die Menschen unterscheiden sich dahingehend, wie schnell sie den Höhepunkt erreichen. Unter ihnen sind welche, bei denen es langsam geschieht, und sie mögen sich vollkommen kontrollieren können, so wie ‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, über den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Und er hatte unter euch sein Bedürfnis am meisten unter Kontrolle.“

Andere wiederum haben sich selbst nicht unter Kontrolle und erreichen den Höhepunkt schnell. Dieser wird davor gewarnt seine Frau zu liebkosen und sie mit einem Kuss oder etwas ähnlichem, während des Pflichtfastens zu berühren. Wenn der Mensch von sich selbst weiß, dass er sich kontrollieren kann, dann steht es ihm zu (seine Frau zu) küssen und zu umarmen. Sogar im Pflichtfasten. Aber er soll sich vor dem Geschlechtsverkehr hüten! Denn der Geschlechtsverkehr von demjenigen, der fasten muss, auf diesem ergeben sich fünf Dinge:

1. Die Sünde (Gemeint ist, dass er eine Sünde begeht)

2. Das Fasten wird ungültig

3. Es ist (trotzdem) eine Pflicht (diesen Tag) weiter zu fasten, denn jeder dessen Fasten im Ramadan, ohne islamisch-rechtlichen Entschuldigungsgrund ungültig wird, muss weiter fasten und diesen Tag nachholen.

4. Man muss (diesen Tag) nachholen, da man einen verpflichtenden Gottesdienst ungültig gemacht hat. Somit ist es Pflicht diesen nachzuholen.

5. Die Sühne, welche die härteste ist: Man muss einen Sklaven freikaufen. Wenn man keinen findet, soll man zwei Monate hintereinander fasten. Wenn man dies nicht vermag, soll man 60 Bedürftige speisen.

Wenn das Fasten verpflichtend war, aber nicht tagsüber im Ramadan, wie wenn man einen Tag vom Ramadan nachholt, die Sühne fastet etc., dann ergeben sich aus seiner Tat zwei Dinge:

Die Sünde und das Nachholen.

Und wenn das Fasten freiwillig ist und man den Geschlechtsverkehr vollzieht, dann lastet nichts auf ihn.“

Quelle: Islam Q&A