In der Schari‘ah gibt es keinen festen Beleg für die kürzeste oder längste Dauer der Menstruation.
Schaykh Ibn ʿUthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde gefragt: „Gibt es eine bekannte Mindest- oder Höchstdauer für die Menstruation?“
Er antwortete: „Nach der korrekten Meinung gibt es keine festgelegte Mindest- oder Höchstdauer in Tagen, da Allah, der Erhabene, sagt: ‚Und sie fragen dich nach der Menstruation. Sag: „Sie ist ein Leiden.“ So haltet euch von den Frauen während der Menstruation fern, und nähert euch ihnen nicht, bis sie (wieder) rein sind. ‘ (Surah Al-Baqarah, Vers 222). Allah hat kein festes Zeitlimit für das Verbot angegeben, sondern die Bedingung ist die Reinheit. Daraus folgt, dass das Urteil von der tatsächlichen Menstruation abhängt, nicht von der Anzahl der Tage. Solange Menstruationsblut vorhanden ist, gelten die Regeln; sobald die Frau rein ist, entfallen sie. Die genaue Festlegung einer bestimmten Zeit ist nicht im Islam vorgeschrieben, sonst wäre sie im Qur’an oder in der Sunnah eindeutig angegeben.
Daher gilt: Alles, was eine Frau als Menstruationsblut kennt, ist Menstruation, ohne dass eine bestimmte Zeit zugrunde gelegt wird. Nur wenn das Blut kontinuierlich und dauerhaft ist oder nur für einen sehr kurzen Zeitraum auftritt (ein oder zwei Tage im Monat), dann handelt es sich um Istihadhah (Blutung außerhalb der Menstruation).“ „Majmuʿ Fatawa Schaykh Ibn ʿUthaymin“ (11/271)
Daraus folgt: Du darfst erst wieder beten, nachdem die Menstruation aufhört und Ghusl (rituelle Ganzkörperreinigung) durchgeführt wurde. Das Ende der Menstruation erkennt man an einem der beiden Zeichen:
1.Erscheinung eines weißen Ausflusses nach der Menstruation
2.Völlige Trockenheit des Blutes
Für weitere Details siehe auch Antwort auf Frage Nr. 5595.
Und Allah weiß es am besten.