Alles Lob gebührt Allah..
Was sind die freiwilligen Handlungen (Sunan) des Gebets
Was aber die Pflicht (Wajib) angeht, so kann diese aus Vergessenheit wegfallen und wird dann durch die Niederwerfung der Vergessenheit (Sujud as-Sahuw) wieder aufgeholt.
Und es wäre hier eventuell von Nutzen, wenn wir die Säulen des Gebets, sowie ihre Pflichten erwähnen, alsdann etwas von ihren freiwilligen Taten, basierend auf dem Text "Dalil at-Talib", welche als eine bekannte Zusammenfassung bei den Rechtsgelehrten der hanbalitischen Rechtschule gilt:
Erstens:Die Säulen des Gebets
2) Takbir zur Eröffnung des Gebets, bei der man "Allahu Akbar" sagt
3) Das Vortragen (Lesen) der al-Fatiha
4) Die Verbeugung (Ruku'), bei der man sich mindestens soweit vorbeugt, dass man seine Knie mit seinen Händen berührt, und am vollkommensten wäre es, dass man (darüberhinaus) Rücken und Kopf parallel zueinander ausrichtet.
5) Das Erheben aus der Verbeugung
6) Das gerade Stehen
7) Die Niederwerfung (Sujud), dessen vollkommenste Art es ist, dass man vollständig seine Stirn, Nase, Knie, Handfläche und Fußzehen auf dem Boden ablegt. Und das Mindeste ist es, dass man von allem etwas (auf dem Boden) ablegt.
8) Das Erheben aus dem Sujud
9) Das Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen. Wie auch immer man dabei sitzt ist es ausreichend. Die Sunnah hierbei jedoch ist, dass man „Muftarishan“ sitzt, was bedeutet, dass man auf seinem linken Fuß sitzt, während man sein rechten Fuß gen Qiblah aufrichtet.
10) Die Ruhe bei jeder der praktisch anzuwendenden Säulen
11) Der letzte Taschahhud
12) Das hierfür und für den zweimal auszusprechenden Taslim zugehörige Sitzen
13) Der zweimal auszusprechende Taslim, was bedeutet, dass man zwei mal folgendes sagt:
14) Das Einhalten der Reihenfolge der Säulen, wie wir sie erwähnten. Wenn man sich also absichtlich vor der Verbeugung (Ruku‘) niederwirft ist das Gebet ungültig. Wenn er es aber versehentlich macht, muss er es wiederholen, indem er sich erst verbeugt und dann niederwirft.
Zweitens:Die Pflichten des Gebets
Die Pflichten des Gebets, welche wie folgt 8 sind:
2) Das Sagen von: „Sami’Allahu li man hamidah (Allah hört jenen, der Ihn lobpreist)“
3) Das Sagen von: „Rabbana wa laka al-Hamd (Unser Herr und Dir gebührt aller Lob)“
4) Das Sagen von: „Subhana Rabbi al-A’dhim (Frei von jeglichem Mangel ist mein Herr, der Gewaltige)“ einmal in der Verbeugung (Ruku‘)
5) Das Sagen von: „Subhana Rabbi al-A’la (Frei von jeglichem Mangel ist mein Herr, der Allerhöchste)“ einmal in der Niederwerfung (Sujud)
6) Das Sagen von: „Rabbi Ighfirli (Mein Herr vergib mir)“ zwischen den beiden Niederwerfungen
7) Der erste Taschahhud
8) Das zum ersten Taschahhud dazugehörige Sitzen
Drittens:Die freiwilligen Taten der Aussprache beim Gebet
3) al-Basmala ( Das Sagen von „Bismillahi ir-Rahmani ir-Rahim“ Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen)
5) Eine weitere Sura nach der Fatiha zu rezitieren
6) Das hörbare Aussprechen bei der Rezitation für den Vorbeter
7) Das Sagen von „Mil’ as-Samawati wa Mil‘ al-Ardhi wa Mil’a ma shi’ta min shay’in b’ad“ für jeden außer dem, der nicht vorbetet (Jedoch ist richtig, dass dies ebenso auch für den Sunnah ist, der nicht vorbetet)
8) Was über das einmalige Sagen des Tasbih in der Verbeugung hinausgeht. Spricht der zweite Tasbih, der dritte und was darüber hinausgeht.
9) (Ebenso) was über den einmaligen Tasbih im Sujud hinausgeht.
10) (Ebenso) was über das einmalige Sagen von „Rabbi Ighfirli“ zwischen den beiden Niederwerfungen hinausgeht
11) Das Bittgebet im letzten Taschahhud, bei dem man Friedens- und Segenswünsche über seine Familie, Allahs Friede auf ihm und ihnen, spricht, sowie das Bittgebet danach.
Viertens:Die freiwilligen Taten der körperlichen Ausführung
Die freiwilligen Taten der körperlichen Ausführung, welche auch „Hay’at“ genannt werden:
1) Das Heben der Hände beim Takbir der Eröffnung zum Gebet
2) Ebenso, wenn man in die Verbeugung geht
3) Ebenso, wenn man sich aus ihr erhebt
4) Das Legen der Hände (auf die Brust) danach
5) Das Legen der rechten auf die linke Hand
6) Das Blicken auf den Punkt seiner Niederwerfung
7) Das Ausereinanderhalten seiner Füße beim Stehen
8) Das Greifen seiner Knie mit gespreizten Fingern bei der Verbeugung, sowie den Rücken gerade zu halten und den Kopf parallel dazu auszurichten
9) Die Körperteile, welche Sujud verrichten den Ort des Sujud berühren lassen mit Ausnahme der Knie, so ist dies unerwünscht
10) Seine Ellbogen von den Seiten, seinen Bauch von seinen Oberschenkel sowie seine Oberschenkel von seinen Waden zu distanzieren. Das Auseinanderhalten seiner Knie, das Aufrichten seiner Füße, sowie deren Fußzehen gespreizt auf dem Boden zu legen. Die Hände auf der Höhe seiner Schultern mit ausgestreckten Fingern.
11) Den Ifitrash-Sitz in dem ersten Taschhahud einzunehmen und in dem zweiten den Tawarruk-Sitz
12) Das Platzieren der Hände ausgestreckt auf den Oberschenkeln mit zusammengelegten Fingern zwischen den zwei Sujud und dasselbe gilt für den Taschahhud,außer das er hierbei noch den Ring- und kleinen Finger zusammenzieht und mit dem Daumen und Mittelfinger einen Kreis macht und mit dem Zeigefinger, während dem Gedenken Allahs, zeigt
13) Seinen Kopf beim Taslim nach rechts und links zu wenden
Und in einigen dieser Punkte gibt Meinungsverschiedenheiten unter den Rechtsgelehrten. So kann es sein, dass das was bei dem einen als Pflicht gilt, bei dem anderen lediglich eine freiwillige Tat darstellt. Und dies ist detailliert in den Büchern der Jurispudenz diskutiert worden.
Und Allah weiß es am besten