Alles Lob gebührt Allah..
Das Heraustreten von Essensresten oder Magenflüssigkeiten, bis zum Hals, gehört nicht zur (vorsätzlichen) Handlung des Menschen. Es kann aber eine Krankheit sein oder auch, weil man den Magen mit Essen gefüllt hat.
Das wird Aufstoßen genannt. Derjenige, dem dies geschieht, muss dies dann aus seinem Mund ausspucken, wenn er es kann. Wenn er es aber nicht kann und es in den Magen zurückgeht, dann besteht darin kein Problem und es hat keinen Einfluss auf das Fasten.
Ibn Hazm -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Das Aufstoßen, wodurch etwas aus dem Hals herauskommt, macht das Fasten nicht ungültig, solange man dies absichtlich schluckt, nachdem es in den Mund gelangt ist und man ausspucken könnte.“ Aus „Al-Muhalla“ (4/335).
Für mehr Details über diese Thematik, siehe meine Antwort auf die Fragen Nr. 40696 und Nr. 12659.