Alles Lob gebührt Allah..
Es ist verpönt am Samstag allein zu fasten. At-Tirmidhi (744), Abu Dawud (2421) und Ibn Majah (1726) überlieferten, über Abdullah Ibn Busr, der von seiner Schwester berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Fastet nicht am Samstag, es sei denn Allah hat es euch zur Pflicht gemacht. Und wenn einer von euch nichts findet, bis auf die Schale eines Traubenkerns oder ein Stück Holz eines Baumes, dann soll er daran kauen.“ Al-Albani stufte dies in „Al-Irwa“ (960) als authentisch ein. Abu Isa At-Tirmidhi sagte: „Das ist ein guter (hasan) Hadith. In diesem Zusammenhang ist damit, dass es verpönt ist, gemeint, dass man speziell den Samstag zum Fasten auswählt, weil die Juden den Samstag verehren.“
Dass man daran kauen soll, bestätigt, dass an diesem Tag nicht gefastet werden soll.
Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (3/52): „Unsere Gefährten sagten: Es ist verwerflich, den Samstag allein zu fasten. ... verwerflich ist, ihn allein zu fasten, aber wenn jemand einen weiteren Tag mit ihm fastet, ist es nicht verwerflich, gemäß dem Hadith von Abu Huraira und Juwairiyah. Und wenn es mit dem Fasten eines Menschen zusammenfällt (, das er für gewöhnlich fastet), ist es nicht verwerflich.“
Mit dem Hadith von Abu Hurairah ist der Hadith bei Al-Bukhary (1985) und Muslim (1144) gemeint, in dem er den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Keiner von euch soll am Freitag fasten, es sei denn ihr fastet (noch) einen Tag davor oder danach.“
Und der Hadith von Juwairiyah ist bei Al-Bukhary (1986) überliefert, dem Juwairiyah Bint Al-Harith -möge Allah mit ihr zufrieden sein- berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ihr Haus betrat, während sie fastete. Er fragte: „Hast du gestern gefastet?“ Sie antwortete: „Nein!“ Er fragte: „Willst du morgen fasten?“ Sie antwortete: „Nein!“ Er sagte dann: „Dann breche dein Fasten.“
Dieser Hadith und der davor beweisen klar und deutlich, dass es erlaubt ist außerhalb vom Ramadan am Samstag zu fasten, wenn jemand am Freitag davor noch fastet.
In den „Sahihain“ ist authentisch überliefert worden, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Das Fasten, das Allah am liebsten ist, ist das Fasten von Dawud. Er pflegte an einem Tag zu fasten und an den darauf nicht zu fasten.“
In diesem Fall wird man hin und wieder allein den Samstag fasten. Daraus wird entnommen, dass es kein Problem ist am Samstag zu fasten, auch wenn nur allein an diesem Tag, wenn dieser auf einen Tag, wie den Tag von 'Arafah oder 'Aschura, trifft.
Al-Hafidh erwähnte in „Al-Fath“, dass vom Verbot am Freitag zu fasten ausgenommen wird, wenn jemand an einem Tag wie Arafah fastet und dieser auf einen Freitag trifft. Genauso verhält es sich mit dem Samstag. Und die Worte von Ibn Qudamah diesbezüglich wurden bereits erwähnt.
Schaikh Ibn Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Man sollte wissen, dass es beim Fasten am Samstag zu mehreren Fällen kommen kann:
Erstens: Dass es eine Pflicht ist, wie wenn man im Ramadan fastet, Tage vom Ramadan nachholt, eine Sühneleistung entrichte, anstelle der Opfergabe des Tamatu-Hajj fastet etc. Darin besteht kein Problem, solange dieser Tag nicht speziell für das Fasten ausgewählt wird, weil davon ausgegangen wird, dass es einen bestimmten Vorzug hätte.
Zweitens: Wenn davor am Freitag gefastet wird, besteht darin ebenso kein Problem, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte zu einer Mutter der Gläubigen, als sie am Freitag fastete: ‚Hast du gestern gefastet?‘ Sie antwortete: ‚Nein!‘ Er fragte: ‚Wirst du morgen fasten?‘ Sie antwortete: ‚Nein!‘ Er sagte dann daraufhin: ‚Dann breche dein Fasten!‘ Seine Aussage: ‚Wirst du morgen fasten‘ beweist, dass es erlaubt ist an diesem Tag, gemeinsam mit dem Freitag, zu fasten.
Drittens: Wenn an diesem Tag islamisch erwünschten Fastentage stattfinden, wie die drei weißen Tage, Arafah, Aschurah, die sechs Tage im Schawwal für denjenigen, der im Ramadan gefastet hat, die neun Tage von Dhul Hijjah. In diesem Fall besteht darin kein Problem, da hier nicht gefastet wird, weil es ein Samstag ist, sondern weil es Tage sind, an denen es erwünscht ist zu fasten.
Viertens: Wenn jemand, der für gewöhnlich jeden zweiten Tag fastet, am Samstag fastet, besteht darin kein Problm, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verbat es, dass man einen oder zwei Tage vor Ramadan beginnt zu fasten, ‚es sei denn jemand pflegt sein Fasten, das er für gewöhnlich vollzieht, der soll dann fasten.‘ Und in diesem Fall ist es dasselbe.
Fünftens: Dass dieser Tag speziell für ein freiwilliges Fasten ausgewählt wird. In diesem Fall ist es verboten, wenn der Hadith über dessen Verbot authentisch ist.“ Aus „Majmu Fatawa wa Rasail Asch-Schaikh Ibn Uthaimin“ (20/57).
Und die Ansicht, dass er schwach ist, vertraten auch Ibn Bau und Ibn 'Uthaimin und die Mitglieder des Ständigen Komitees.
Wenn dies als nicht bestätigt ist, besteht keine Untersagung, (freiwillig) samstags zu fasten.
Quellen: Al-Talkhis Al-Habir (2/216), Tahdhib As-Sunan (7/67), Al-Furu' von Ibn Muflih (3/92), Majmu' Fatawa von Ibn Baz (15/411), Fatawa Al-Lajna Ad-Daima (10/396), Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin (35/20).
Und Allah weiß es am besten.