Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Wenn ihr in eurer Stadt seid oder von der Universität zurückkehrt, müsst ihr das Gebet vollständig beten, da das eure eigentliche Heimat ist.
Zweitens:
Wenn zwischen eurer Stadt und der, in der die Universität ist, eine Entfernung ist, bei der das Gebet verkürzt werden darf, was ungefähr 80 km sind, so dürft ihr das Gebet während eurer Reise dorthin verkürzen.
Drittens:
Wenn ihr die Stadt, in der die Universität ist, erreicht habt, und die Absicht fasst dort länger als vier Tage zu bleiben, dann müsst das Gebet in dem Augenblick vollständig beten, in dem ihr diese Stadt betretet.
Und wenn ihr die Absicht fasst dort nur vier Tage oder weniger zu bleiben oder euch unsicher seid, wie lange ihr an diesem Ort bleibt, dann fällt ihr unter der Kategorie des Reisenden und dürft die Gebete mit vier Gebetseinheiten (Mittags-, Nachmittags- und Nachtgebet) zu zwei verkürzen. Es sei denn ihr betet hinter einer sesshaften Person, dann müsst ihr das (jeweilige) Gebet vollständig beten.
Ihr solltet auch am Gemeinschaftsgebet in der Moschee teilnehmen.
Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 38079 und Nr. 21091 .
Und Allah weiß es am besten.