Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Er hat viele Eide geschworen, jedoch keine Sühne für diese geleistet

Frage

Ich bin schnell wütend und schwöre oft viele Eide, von denen viele gebrochen werden. Ich weiß nicht, wie viele Eide ich gebrochen habe, und ich möchte wissen, wie ich die Sühne für meine gebrochenen Eide leisten kann. Kann die Sühne für Eide in Form einer Einladung zum Mittagessen für Familie und Verwandte erfolgen? Verpflichtet das Schwören auf Scheidung zusammen mit dem Brechen des Eides zur Sühne? Es sei darauf hingewiesen, dass die Absicht beim Schwören zur Scheidung unbekannt ist, aber es wird davon ausgegangen, dass die Scheidung nicht beabsichtigt ist.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Es ist verpönt, häufig zu schwören, gemäß der Aussage Allahs -erhaben ist Er-: „Und gehorche keinem verächtlichen Schwörer.“ [Al-Qalam:10] Dieser Tadel deutet darauf hin, dass es verpönt ist, dies zu tun, wie Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- in seinem Werk „Al-Mughni“ (13/439) sagte.

Zweitens:

Wenn jemand mehrere Eide schwört, sie bricht und für keines davon Sühne leistet, so fällt dieser unter zwei möglichen Fällen:

1. Die Eide beziehen sich auf dasselbe, wie wenn jemand sagt: „Bei Allah, ich werde nicht mehr rauchen“, es dann jedoch bricht und keine Sühne leistet, und dann wieder schwört und dasselbe sagt. In diesem Fall ist nur eine Sühne erforderlich.

2. Die Eide beziehen sich auf verschiedene Handlungen, wie wenn jemand sagt: „Bei Allah, ich habe nicht getrunken“, „Bei Allah, ich habe es nicht angezogen“, „Bei Allah, ich werde nicht an den Ort Soundso gehen“ und dann alle bricht, ohne für irgendeine davon die Sühne zu leisten. Muss in diesem Fall nur eine Sühne geleistet werden oder mehrere? Hier gibt es unterschiedliche Meinungen unter den Rechtsgelehrten. Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass mehrere Sühnen geleistet werden müssen. Dies ist die korrekte Ansicht, da es sich um Eide für verschiedene Handlungen handelt, jede davon ist unabhängig.

Für weitere Informationen siehe „Al-Mughni“ (9/406).

Der ehrwürdige Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:

„Ich bin ein junger Mann und habe mehr als drei Mal bei Allah geschworen, dass ich von einer verbotenen Handlung bereuen werde. Meine Frage lautet: Muss ich eine einzige Sühne leisten oder drei, und was ist meine Sühne?“

Er antwortete: „Du musst eine einzige Sühne leisten, und diese besteht darin, zehn Bedürftige zu speisen oder sie zu kleiden oder einen Sklaven freizulassen. Wer dazu nicht in der Lage ist, sollte drei Tage fasten, denn Allah -gepriesen ist Er- sagte: „Allah wird euch nicht für etwas Unbedachtes in euren Eiden belangen. Jedoch wird Er euch für das belangen, was ihr mit euren Eiden fest abmacht (und dieses dann nicht einhaltet). Die Sühne dafür besteht in der Speisung von zehn Armen in dem Maß, wie ihr eure Angehörigen im Durchschnitt speist, oder ihrer Bekleidung oder der Befreiung eines Sklaven. Wer aber keine (Möglichkeit) findet, (der hat) drei Tage (zu) fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr schwört. Und erfüllt eure Eide.“ [Al-Maida:89] Und genauso verhält es sich mit jedem Schwur bezüglich einer Handlung oder dem Unterlassen einer Handlung, selbst wenn er sich wiederholt. In diesem Fall ist nur eine Sühne erforderlich, wenn er nicht bereits für den ersten Schwur gesühnt hat. Wenn er jedoch bereits für den ersten Schwur gesühnt hat und dann denselben Schwur wiederholt und ihn bricht, muss er eine zweite Sühne leisten. Das gleiche gilt, wenn er ihn zum dritten Mal wiederholt und bereits für den zweiten Schwur gesühnt hat - dann ist eine dritte Sühne erforderlich. Wenn jedoch Eide für verschiedene Handlungen wiederholt oder das Unterlassen verschiedener Handlungen geschworen werden, muss für jede einzelne Schwurhandlung eine separate Sühne geleistet werden. Zum Beispiel, wenn jemand sagt: „Bei Allah, ich werde mit Soundso nicht sprechen, bei Allah, ich werde kein Essen essen, bei Allah, ich werde nicht nach Soundso reisen.“ Oder wenn er sagt: „Bei Allah, ich werde mit Soundso sprechen, bei Allah, ich werde ihn schlagen“, und ähnliches.

Es ist Pflicht, für jeden Bedürftigen eine halbe Sa' (ungefähr 1,5 Kilogramm) der Grundnahrungsmittel des Landes zu spenden. Für Kleidung gilt, was sie während des Gebets bedeckt, wie ein Hemd, ein Izaar (Schurz) und ein Umhang. Wenn man ihnen Essen zum Mittagessen oder Abendessen gibt, reicht das aus, aufgrund der allgemeinen Bedeutung des zuvor erwähnten edlen Verses. Und Allah verleiht den Erfolg.“ Aus „Majmu' Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (23/145).

Drittens:

Wenn du die genaue Anzahl der Eide nicht sicher kennst, bemühe dich, sie annähernd zu schätzen. Zahle dann die geschätzten Sühnegaben entsprechend der geschätzten Anzahl - wenn es sich um verschiedene Dinge handelt - bis du stark davon ausgehst, dass du die Pflicht erfüllt hast.

Viertens:

Wenn deine Verwandten arm und bedürftig sind und du zehn von ihnen zu Mittag oder zum Abendessen einlädst, erfüllt dies die Sühne für einen gebrochenen Schwur. Es spielt keine Rolle, ob du sie zu einer einzigen Mahlzeit oder zu verschiedenen Zeiten einlädst.

Für den Fall, dass jemand nicht in der Lage ist, einen Sklaven freizukaufen, Essen zu spenden oder Kleidung zu schenken, sollte er stattdessen drei Tage fasten, wie zuvor in dem genannten edlen Vers erläutert.

Fünftens:

Das Schwören bei der Scheidung ist eine ernste Angelegenheit, und die Scheidung erfolgt gemäß der Meinung der Mehrheit der Rechtsgelehrten durch den Schwur, wenn dieser gebrochen wird. Daher ist Vorsicht geboten.

Einige Gelehrte sind der Ansicht, dass es auf die Absicht hinter dem Schwur ankommt. Wenn die Absicht Bedrohung, Aufforderung, Verbot, Bestätigung oder Verneinung ist und dann gebrochen wird, muss Sühne für den Schwur geleistet werden. Wenn jedoch die Absicht die Scheidung ist, tritt die Scheidung ein. Es liegt an der Person selbst, seine Absicht zu kennen. Wenn er von einer der beiden Dinge stark ausgeht, soll er dementsprechend handeln.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A