Alles Lob gebührt Allah..
Grundsätzlich sollte das Darlehen in derselben Währung zurückgezahlt werden, in der es der Darlehensnehmer erhalten hat. Wenn jedoch beide Parteien zum Zeitpunkt der Rückzahlung übereinkommen, dass es in einer anderen Währung zurückgezahlt wird, besteht kein Einwand dagegen, vorausgesetzt, dies geschieht zum Kurs des Rückzahlungstages und nicht zum Kurs des Tages, an dem das Darlehen gewährt wurde. Dies gilt auch für jede Rate. Es ist zulässig, dass die Parteien zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Rate vereinbaren, dass sie in einer anderen Währung erfolgt, und zwar zum Tageskurs.
Es muss (zudem) beachtet werden, dass es drei verbotene Szenarien in dieser Transaktion gibt:
Das erste Szenario:
Wenn die beiden Parteien beim Abschluss des Darlehensvertrags vereinbaren, dass die Rückzahlung in einer anderen Währung erfolgen soll, ist dies verboten. Denn die tatsächliche Transaktion in diesem Fall ist der Verkauf einer Währung gegen eine andere, wobei die Rückzahlung aufgeschoben ist. Dies ist Riba An-Nasi’a (Zinsnahme aufgrund von Zahlungsaufschub). Eine der Bedingungen für den Verkauf von verschiedenen Währungen gegeneinander ist, dass der Austausch von Hand zu Hand erfolgt, wie es aus der Aussage des Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm – hervorgeht: „Gold gegen Gold, Silber gegen Silber, gleichwertiges füreinander – von Hand zu Hand (…) Wenn jene Sorten unterschiedlich sind, dann verkauft wie ihr wollt, wenn es von Hand zu Hand erfolgt.“ Überliefert von Muslim (1578) von ‘Ubada ibn As-Samit, möge Allah mit ihm zufrieden sein.
Die heutigen Währungen nehmen die Stelle von Gold und Silber ein und unterliegen denselben Urteilen.
Das zweite Szenario:
Wenn die beiden Parteien beim Vertragsabschluss nicht vereinbaren, dass die Rückzahlung in einer anderen Währung erfolgt, aber zum Zeitpunkt der Rückzahlung eine andere Währung verwenden und den Betrag zum Kurs des Darlehenszeitpunkts berechnen, ist dies ebenfalls verboten. Dies ähnelt dem vorherigen Szenario. Die Gelehrten stützen das Verbot auf den bekannten Hadith, der von Ahmad (6239), Abu Dawud (3354), An-Nasai (4582), At-Tirmidhi (1242) und Ibn Majah (2262) überliefert wurde. Ibn Umar – möge Allah mit ihm zufrieden sein – sagte: „Ich pflegte Kamele gegen Dinar (mit Verzögerung) zu verkaufen und Dirham zu erhalten, und ich pflegte gegen Dirham zu verkaufen und Dinar zu erhalten. Ich fragte den Gesandten Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – darüber, und er sagte: „Es ist kein Problem, sie zum Tageskurs zu nehmen, solange ihr euch nicht trennt und noch etwas zwischen euch aussteht.“ Einige Gelehrte wie An-Nawawi und Ahmad Shakir haben den Hadith als authentisch bewertet. Andere, wie Hafizh Ibn Hajar und Al-Albani, betrachteten es die Aussage von Ibn Umar als authentisch, aber nicht die des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm. Siehe: „Irwa Al-Ghalil“ (5/173).
Ein weiterer Grund für das Verbot ist, dass, wenn du mehr als den Kurswert am Tag der Rückzahlung nimmst, du Gewinn aus etwas erzielst, das nicht unter deiner Garantie stand. Der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – verbot es, Gewinn aus etwas zu ziehen, was einem nicht garantiert ist. Dies wurde von den Autoren der Sunan mit einer authentischen Überlieferung überliefert.
Das dritte Szenario:
Wenn die beiden Parteien zum Zeitpunkt der Rückzahlung vereinbaren, die Rückzahlung in einer anderen Währung zu tätigen, sich jedoch trennen, bevor der gesamte Betrag beglichen ist, ist dies ebenfalls verboten. Ein Beispiel hierzu: Ein Darlehen beträgt tausend Dollar, und sie vereinbaren bei Fälligkeit, es in Pfund zurückzuzahlen, z.B. zu einem Betrag von fünftausend Pfund. Wenn der Darlehensgeber dann viertausend Pfund erhält und tausend Pfund noch im Schuldkonto des Schuldners verbleiben, ist dies nicht erlaubt. Denn beim Währungstausch ist es erforderlich, dass dieser sofort abgewickelt wird, wie bereits erwähnt.
Al-Khattabi – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte in der Erklärung des zuvor erwähnten Hadiths von Ibn Umar: „Es wird vorausgesetzt, dass sie sich nicht trennen, bevor der gesamte Betrag beglichen ist, weil die Rückzahlung von Dirham in Dinar einen Währungstausch (Verkauf einer Währung gegen eine andere) darstellt, und der Vertrag über den Währungstausch ist nur gültig, wenn die Übergabe sofort erfolgt.“ Ende des Zitats, entnommen aus: „Aun Al-Ma’bud”.
Wenn jedoch das Darlehen in Raten zurückgezahlt wird, ist es unbedenklich, dass die Parteien bei jeder Ratenzahlung vereinbaren, den Betrag zum aktuellen Tageskurs zu begleichen. Dies ist unproblematisch, da es keine Verzögerung bei der Währungsumrechnung gibt.
Hier sind einige Aussagen von Gelehrten zu diesen Thematiken:
Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Rechtsfragen wurden gefragt: „Ich habe mir von jemandem Geld (französische Währung) geliehen und sollte es ihm in Frankreich zurückzahlen. Als er jedoch nach Algerien kam, verlangte er, dass ich ihm mehr algerische Währung zurückgebe. Was ist das Urteil darüber?“
Sie antworteten: „Es ist erlaubt, ihm den Betrag in Algerien entweder in der gleichen französischen Währung oder zum aktuellen Tageskurs in algerischer Währung zurückzuzahlen, vorausgesetzt, die Übergabe erfolgt vor der Trennung.“ Ende der Antwort, entnommen aus: „Fatawa Al-Lajnah Ad-Da’ima” (14/143).
Und sie wurden auch gefragt (14/144): „Was ist das Urteil über die Aufnahme eines Darlehens in einer Währung und die Rückzahlung des Darlehens nach einigen Monaten in einer anderen Währung, wobei der Wechselkurs während der Laufzeit des Darlehens schwanken kann?”
Sie antworteten: „Wenn eine Person eine Währung leiht, ohne dass er damit einen Vorteil für sich voraussetzt (d.h. durch Zins), oder eine andere Währung zu deren Wert zum Zeitpunkt der Rückzahlung zurückgibt, ohne dass dabei eine Bedingung gemacht wird, die dem Kreditgeber einen Vorteil bringt, ist dies zulässig. Dies dient der Zusammenarbeit zwischen Muslimen und der Erfüllung ihrer Bedürfnisse. Wenn jedoch zusätzlicher Nutzen (d.h. Zinsen) für das Darlehen vereinbart werden, oder die Rückzahlung in einer anderen Währung oder die Bereitstellung eines Vorteils für den Darlehensgeber bedingt wird, ist dies verboten, da es sich dabei um verbotene Zinsen handelt, die im Quran, in der Sunna und durch den Konsens der Gelehrten verboten sind.” Ende der Antwort.
Shaikh Ibn Uthaimin – möge Allah ihm barmherzig sein – wurde gefragt: „Ein Verwandter von mir, der in Kairo lebt, bat mich um ein Darlehen in Höhe von 2500 ägyptischen Pfund. Ich habe ihm 2000 Dollar geschickt, die er verkauft hat und dafür 2490 ägyptische Pfund erhielt. Jetzt möchte er das Darlehen zurückzahlen. Wir haben uns nicht auf einen Zeitpunkt und eine Art der Rückzahlung geeinigt. Die Frage ist: Soll ich von ihm 2490 ägyptische Pfund annehmen, was derzeit 1800 US-Dollar entspricht (weniger als der Betrag, den ich ihm in Dollar gegeben habe), oder soll ich 2000 Dollar von ihm verlangen, was dazu führen würde, dass er (die Dollar) für etwa 2800 ägyptische Pfund kaufen muss (was mehr als 300 ägyptische Pfund mehr ist als der Betrag, den er tatsächlich erhalten hat)?“
Er antwortete: „Es ist Pflicht, dass er dir die Dollar zurückgibt, die du ihm geliehen hast, da dies das Darlehen ist, das du ihm gegeben hast. Aber wenn ihr euch darauf einigt, dass er dir ägyptische Pfund zurückgibt, ist das kein Problem. Ibn Umar – möge Allah mit ihm zufrieden sein – sagte: „Wir haben auf dem Markt Kamele verkauft und dafür Dirham genommen, und wir haben mit Dirham verkauft und dafür Dinar genommen.” Der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sagte: „Es ist kein Problem, wenn ihr sie zum aktuellen Tageskurs nehmt, solange ihr euch nicht trennt und noch etwas offen bleibt.” Dies ist ein Bargeschäft in einer anderen Währung, was dem Verkauf von Gold gegen Silber ähnelt. Wenn ihr euch also darauf einigt, dass er dir ägyptische Pfund anstelle der Dollars gibt, vorausgesetzt, du nimmst nicht mehr Pfund, als es zum Zeitpunkt der Umrechnung wert ist, dann ist das kein Problem. Zum Beispiel, wenn 2000 Dollar jetzt 2800 ägyptische Pfund wert sind, ist es nicht erlaubt, 3000 Pfund zu nehmen, aber du darfst 2800 Pfund nehmen. Du kannst auch nur 2000 Dollar nehmen, also nimmst du entweder zum Tageskurs oder weniger. Du darfst nicht mehr nehmen, da du sonst von etwas profitieren würdest, das nicht in deiner Garantie liegt, und der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – hat verboten, von etwas zu profitieren, wofür man keine Garantie hat. Wenn du weniger nimmst, ist das eine teilweise Rückzahlung deines Rechts und ein Verzicht auf den Rest, was kein Problem ist.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Al-Islamiyyah” (2/414).
Siehe auch Frage Nr. (23388) .
Und Allah weiß es besser.