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Ich bin in Saudi-Arabien niedersässig, und meine Frau kommt aus dem Ausland. Wir trafen uns in Jeddah, während wir uns im Weihezustand (Ihram) für die ˈUmrah befanden. Dann sind wir nach Mekka gereist. Im Hotel hatten wir Beischlaf, bevor wir die ˈUmrah durchführten. Anschließend sind wir zum Miqat (dem Ort, an dem man sich auf die Pilgerreise vorbereitet) gegangen, haben uns in den Weihezustand begeben und eine neue ˈUmrah durchgeführt. Was ist das religiöse Urteil diesbezüglich?
Alles Lob gebührt Allah..
Es ist nicht erlaubt, dass derjenige, der sich im Weihezustand für die Hajj oder ˈUmrah befindet, Beischlaf auszuüben.
Und wenn Beischlaf während einer ˈUmrah vor dem Abschluss des Sa'i (Zwischenlauf, während der ˈUmrah) erfolgt, wird die ˈUmrah ungültig. Er musst die ˈUmrah dennoch fortführen und danach von dem Ort, an dem er den Weihezustand zuerst angenommen hat, die Umrah nachzuholen. Dazu gehört auch das Schächten eines Schafes für jede der beteiligten Personen (Ehemann und Ehegattin), und das Fleisch sollte an die Bedürftigen in Mekka verteilt werden.
Wenn der Beischlaf jedoch nach dem Sa'i und vor dem Rasieren oder Kürzen der (als Zeichen des Abschlusses der ˈUmrah) stattgefunden hat, so wird die ˈUmrah dadurch nicht ungültig. Es ist jedoch eine Sühneleistung (Fidya) verpflichtend, die frei gewählt werden kann (Sühneopfer bringen, drei Tage fasten oder sechs Bedürftige speisen).
Dein Besuch des Miqat At-Tanˈim (der Ort, an dem man den Weihezustand annimmt) vor der ˈUmrah hat in diesem Fall keine Bedeutung, da du bereits in einem Ihram-Zustand für die Umrah warst, auch wenn sie ungültig war. Es ist nicht gültig, einen weiteren Ihram-Zustand anzunehmen, solange du dich noch im vorherigen Ihram-Zustand befindest.
Fazit:
Was ihr während dieser ˈUmrah-Handlung unternommen habt, ist die Vollendung einer ungültigen ˈUmrah. Ihr müsst sie nachholen und euch dabei an den Ort des ersten Weihezustands begeben und darüber hinaus ein Schaf für einen jeden von euch schächten und das Fleische an die Bedürftigen in Mekka verteilen.
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn du mit deiner Ehegattin Beischlaf hattest, so ist deine Umrah ungültig und du bist verpflichtet, diese erst einmal fortzuführen und zu beenden und dann nachzuholen, und zwar von dem Ort, an dem du beim ersten Mal den Weihezustand angenommen hast. Darüber hinaus musst du ein Sühneopfer bringen, ein einjähriges Schaf, oder eine zweijährige Ziege, in Mekka für die Bedürftigen. Ein würde auch ein Siebtel eines Kamels oder einer Kuh ausreichen.“ Ende des Zitats aus „Fatawa Al-Islamiyyah.“
Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, dass derjenige, der während der ˈUmrah Beischlaf ausübt, verpflichtet ist eine Sühneleistung zu erbringen, bei freier Auswahl zwischen der Erbringung eines Schlachtopfers, dem Fasten von drei Tagen oder der Speisung von sechs armen Menschen, ungeachtet dessen, ob der Beischlaf vor dem Zwischenlauf (Saˈi) oder danach stattfand. So wurde es in „Scharh Muntaha Iradat“ (1/556) erwähnt.
Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die ˈUmrah, während der Beischlaf ausgeübt wurde, ist eine ungültige (verdorbene) ˈUmrah. Du bist daher verpflichtet, ein Schaf in Mekka zu schächten und es an die Armen zu verteilen, oder sechs Bedürftige zu speisen, wobei jeder von ihnen die Hälfte eines Saˈa (Mengeneinheit)bekommt, oder drei Tage zu fasten. Und ebenso bist du dazu verpflichtet, die ˈUmrah zu wiederholen, als Ersatz für die ungültige ˈUmrah.“ Ende des Zitats aus „Al-Liqa Ash-Schahri“ (9/54)
Fazit:
Du bist verpflichtet drei Dinge zu tun:
Und Allah weiß es am besten.