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Warum gehört das Masturbieren zu den Dingen, die das Fasten brechen, aber nicht das öffentliche Zeigen der Schönheit (Tabarruj) und andere Sünden?

27-04-2020

Frage 232352

Sie haben in der Antwort auf die Frage Nr. 221471 erwähnt, dass, wenn eine Person im Monat Ramadan masturbiert und weiß, dass diese Tat verboten ist, aber nicht weiß, dass das Masturbieren das Fasten ungültig macht, das Fasten ungültig wird. Denn man darf nicht masturbieren, allein durch das Wissen über dessen Verbot. Aber in der Antwort auf die Frage Nr. 107624 haben Sie erwähnt, dass das Fasten einer Frau, die den Hijab nicht trägt, und weiß, dass es verboten ist, aufgrund dieser Sünde nicht ungültig wird. Was ist der Unterschied zwischen beiden Fällen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Dinge, die das Fasten ungültig machen, sind festgelegte Dinge, die in den Überlieferungstexten, im Quran und in der Sunnah, stehen. Diese sind: Geschlechtsverkehr, Essen und Trinken, Dinge, die wie Essen und Trinken sind, wie nahrungsverabreichende Spritzen, Masturbation, Hijamah (Blut-Schröpfung), absichtliches Erbrechen und Menstruation. Dies wurde in der Fatwa Nr. 28023 bereits erläutert.

Der Unterschied zwischen dem Masturbieren und dem öffentlichen Zeigen der Schönheit, im Bezug auf den Fastenden, ist, dass das Masturbieren selbst das Fasten bricht und es ungültig macht.

Der Beweis dafür ist die Überlieferung bei Al-Bukhary (1894) und Ahmad (9112), von dem der Wortlaut ist, in der Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Allah -der Mächtige und Gewaltige- sagte: „Das Fasten ist für Mich und Ich werde es vergelten! Er lässt seine Speise, sein Getränk und seine Begierden für Mich.“

Und das Masturbieren gehört zu den Begierden, wodurch es, so wie das Essen und Trinken, das Fasten bricht.

Ibn Hajar Al-Haitami sagte: „Das Masturbieren selbst bricht das Fasten.“ Aus „Al-Fatawa Al-Fiqhiyyah Al-Kubra“ (2/73).

Scheich Muhammad Al-Mukhtar Asch-Schinqiti sagte: „Als Er „und seine Begierden“, ausdrückte, beinhaltete dies die „größte Begierde“, egal ob durch Geschlechtsverkehr oder Masturbation. Wenn nun das Many austritt (Flüssigkeit, die beim Orgasmus austritt), dann hat man seine Begierde vollzogen. Und dies ist die „größte Begierde“. Basierend darauf zählt man dann nicht mehr zu den Fastenden, da der Fastende seine Begierde unterlässt. Doch wer masturbiert, der hat diese Begierde nicht unterlassen.“ Aus „Scharh Zad Al-Mustaqni'“ (4/104).

In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyyah“ (4/100) steht: „Das Masturbieren mit der Hand bricht das Fasten, bei den Malikiten, Schafi'iten, Hanbaliten und den meisten Hanafiten.“

Was das öffentliche Zeigen der Schönheit betrifft, so gehört dies nicht zu den Dingen, die das Fasten brechen. Vielmehr schwächt es, wie alle anderen Sünden, wie die üble Nachrede und das Lügen, den Lohn des Fastens ab, aber macht es nicht ungültig.

In der Antwort auf die Frage Nr. 50063 haben wir bereits dargelegt, dass die Sünden, zu denen auch gehört, dass eine Frau ihre Schönheit und Reize fremden Männern zeigt, den Lohn des Fastens abschwächen. Es kann sogar sein, dass die Sünden so viele sind, dass der Lohn des Fastens vollkommen verschwindet, das Fasten aber nicht ungültig wird. Vielmehr ist es gültig und der Fastende hat seine Pflicht erfüllt und ihm wird nicht angeordnet es nachzuholen.

Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten.

Was das Fasten nichtig macht
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