Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
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Arten von Bankeinlagen und ihr Urteil

Frage

Was ist das Urteil über das Tätigen einer Einzahlung in einer islamischen Bank wie der Faysal Islamic Bank?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Hinterlegung bezieht sich auf das, was einer anderen Person zur Aufbewahrung überlassen wird, ohne dass sie darüber verfügen darf. Dies gilt für das, was als Safe bezeichnet wird und in Hotels und ähnlichen Einrichtungen zu finden ist, und möglicherweise auch in einigen Banken existiert.

Was als Bankhinterlegung bezeichnet wird, unterscheidet sich jedoch von diesem Konzept, da die Bank das Geld nicht einfach aufbewahrt, sondern darüber verfügt.

Dies bezog sich auf den Namen. In Bezug auf das Urteil, gibt es zwei Arten von Bankhinterlegungen:

1. Nicht investierbare Hinterlegung, auch als Einlagenkonto oder laufendes Konto bezeichnet. Hierbei legt der Kunde sein Geld bei der Bank an, mit der Möglichkeit, es jederzeit abzuheben, ohne dabei einen Gewinn zu erzielen. Es gibt keine Bedenken bezüglich dieser Transaktion, da sie in Wirklichkeit als Darlehen des Kunden an die Bank betrachtet wird. Wenn die Bank jedoch Zinsen erhebt, ist die Einzahlung nicht erlaubt, da die Bank von diesem Geld profitiert und es für ihre verbotenen Aktivitäten verwendet.

Ausnahme besteht, wenn der Kunde sein Geld in der Bank aufbewahren muss, keine islamische Bank zur Verfügung steht und er es daher in einer konventionellen Bank aufbewahrt.

Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr. 22392 .

Der zweite Typ ist die Investitionshinterlegung, bei der der Kunde sein Geld bei der Bank anlegt und im Gegenzug Gewinne für einen bestimmten Zeitraum erhält, über den eine Vereinbarung getroffen wird.

Diese Hinterlegung hat erlaubte und unerlaubte Formen. Eine erlaubte Form könnte sein, dass der Vertrag zwischen dem Kunden und der Bank ein Murabaha-Vertrag ist, bei dem die Bank das Geld in erlaubte Projekte investiert, wie den Bau von nützlichen Projekten, Wohnungen usw., gegen eine vereinbarte Gewinnbeteiligung. Dabei müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

1. Die Bank muss das Geld in erlaubte Geschäfte investieren, wie den Bau von nützlichen Projekten und Wohnungen. Es ist nicht erlaubt, das Geld in den Bau von Zinsbanken, Kinos oder das Verleihen von Geld mit Zinsen zu investieren. Daher ist es wichtig, die Art der Investitionen zu kennen, die die Bank tätigt.

2. Es darf keine Garantie für das Kapital geben. Die Bank ist nicht verpflichtet, das Kapital im Falle eines Verlusts zurückzuzahlen, es sei denn, die Bank handelt fahrlässig und ist der Grund für den Verlust. Wenn das Kapital garantiert ist, handelt es sich in Wirklichkeit um einen Kreditvertrag, und daraus resultierende Zinsen gelten als Riba.

3. Der Gewinn muss von Anfang an festgelegt und vereinbart werden. Es sollte jedoch als allgemeiner Prozentsatz des Gewinns festgelegt werden und nicht als Prozentsatz des Kapitals. Zum Beispiel kann eine bestimmte Person ein Drittel, die Hälfte oder 20% der Gewinne erhalten, während der Rest für die andere Partei ist. Der Vertrag ist nicht gültig, wenn der Gewinn unbekannt und nicht festgelegt ist. Die Gelehrten haben darauf bestanden, dass die Murabaha ungültig wird, wenn der Gewinnanteil unbekannt ist.

Unter den unerlaubten Formen:

1. Das Kapital ist garantiert, und der Kunde hinterlegt beispielsweise 100, um einen Zinsertrag von 10 zu erhalten, mit einer Garantie für die gesamte Summe. Dies entspricht einem Riba-Kredit und ist in den meisten Banken üblich. Es wird als Hinterlegung, Investitionszertifikat oder Sparkonto bezeichnet, und die Zinsen können periodisch oder durch Lotterie verteilt werden, wie bei Investitionszertifikaten der Klasse (C). Dies ist alles verboten, wie bereits in den Antworten auf die Fragen Nr. 98152 und Nr. 97896 erläutert wurde.

2. Die Bank investiert das Geld in verbotene Projekte wie den Bau von Kinos und Touristendörfern, in denen verwerfliche Handlungen gefördert werden und die Sünden zunehmen. In diesem Fall ist die Investition in diese Bank verboten, da sie eine Zusammenarbeit bei sündhaften Handlungen und Feindseligkeiten beinhaltet. Dies gilt für die genannten Einlagen, mit denen Banken umgehen.

Der Beschluss des Islamischen Fiqh-Gremiums, das der Organisation für islamische Zusammenarbeit angehört, enthält Folgendes: „Erstens: Einlagen auf Abruf (laufende Konten), unabhängig davon, ob sie bei islamischen oder Riba-Banken gehalten werden, gelten aus Fiqh-Sicht als Darlehen. Der Empfänger dieser Einlagen, ist rechtlich verpflichtet, sie auf Anfrage zurückzuzahlen. Die Tatsache, dass die Bank (der Darlehensnehmer) das Geld in der Zwischenzeit nutzt, beeinflusst nicht das Darlehensurteil.

Zweitens: Bankeneinlagen werden je nach Art der Bankgeschäfte in zwei Arten unterteilt:

a) Einlagen, die Zinsen abwerfen, wie dies bei konventionellen Banken der Fall ist, gelten als unzulässige Riba Darlehen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Einlagen auf Abruf (laufende Konten), Festgelder, Einlagen mit Kündigungsfrist oder Sparkonten handelt.

b) Einlagen, die Banken tatsächlich gemäß den Bestimmungen der islamischen Gesetzgebung erhalten und bei denen ein Investitionsvertrag auf einen Anteil am Gewinn abgeschlossen wird, gelten als spekulatives Kapital. Auf sie sind die Regeln der Spekulation (Qirad) im islamischen Fiqh anwendbar. Dabei ist zu beachten, dass es nach den Prinzipien der Spekulation nicht zulässig ist, das Kapital des Spekulanten (der Bank) zu garantieren.“ Aus „Majallah Majma' Al-Fiqh“, Ausgabe 9, Teil 1, Seite 931.

Wenn die Faysal Bank sich an diese Richtlinien hält, wie die Investition des Geldes in erlaubte Projekte, die Nichtgarantie des Kapitals für den Kunden und die Vereinbarung über einen festen Prozentsatz des Gewinns, gibt es keinen Einwand gegen die Einzahlung einer Investitionsanleihe bei dieser Bank, ebenso wie es keinen Einwand gegen das Eröffnen eines laufenden Kontos gibt.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A