Alles Lob gebührt Allah..
Es ist nicht klar, was mit der Entnahme der Probe gemeint ist. Wenn es aber medizinische Untersuchungen gibt, die erfordern, dass diese aus der Scheide entnommen wird, um z.B. die Gebärmutter zu behandeln etc., dann muss sie die kleine Reinigung (Gebetswaschung) vollziehen, wenn aus der Gebärmutter oder Scheide etwas austritt, egal ob Blut oder eine andere Flüssigkeit. Wenn sich aber herausstellt, dass das austretende Blut Menstruationsblut ist, da es z.B. mit dem Menstruationszyklus übereinstimmt, dann muss sie die Ganzkörperwaschung vollziehen.